Arbeitgeber will gemeinsamen Betrieb auflösen
Hallo wir haben heute von einem Betriebsratsmitglied zu hören bekommen, dass unser AG unser Unternehmen aus dem gemeinsamen Betrieb am Standort herauslösen will. Hintergrund ist, dass wir 4 Unternehmen am Standort sind von denen zwei Tochterunternehmen des dritten sind. Da jetzt ein Zusammenschluss mit einem weiteren Unternehmen (nicht an unserem Standort) ansteht will der Personalchef unsere GmbH nicht mehr dazwischen haben. Vor ca. 10 Jahren hatte unser europäischer Mutterkonzern in Deutschland nur uns (A GmbH am Standort A), dann wurden weitere Unternehmen hinzugekauft. B Holding (Standort B) mit den Töchtern B GmbH (Standort B und Standort C) und C GmbH (Standort D) Damals hatten lediglich wir und die C GmbH einen Betriebsrat. Nach einigen Jahren wurde entschieden, dass unser Unternehmen an den Standort B wechselt und kurz zuvor haben die Mitarbeiter der B Holding und B GmbH am Standort B einen gemeinsamen Betriebsrat gewählt. Als wir an den Standort gewechselt sind (3 Wochen später) teilte uns der Arbeitgeber mit dass wir zu dem gemiensamen Betrieb gehören. Wir haben uns zwar dagegen gewehrt, allerdings ist nur ein Betriebsratsmitglied an den neuen Standort gewechselt und der AG sowie der Betriebsrat am Standort B hat zugestimmt dass unser verbleibendes BR Mitglied beratende Funktion während der laufenden Amtszeit hatte. Später erhielten wir die Auskunft, dass die Stellung als gemeinsamer Betrieb gerichtlich geprüft worden wäre. In der Zwischenzeit gab es neue BR-Wahlen und Mitarbeiter aus unserem Unternehmen sind zumindest als Ersatzmitglieder im BR vertreten. Nun hat unsere europäische Muttergesellschaft mit einer anderen Gesellschaft ein Joint Venture gebildet so dass die Mitarbeiter aus dem betroffenen fremden Unternehmen (D GmbH Nähe Standort C) und die Unternehmen B GmbH verschmolzen werden (Betriebsübergang für die Neuzugänge)
Für uns stellen sich jetzt mehrere Fragen
- Kann die rechtliche Zusammenführung der B GmbH und D GmbH etwas an dem Status eines gemeinsamen Betriebs an unserem Standort beeinflussen
- Wenn die Trennung korrekt ist, wie erreichen wir als A GmbH, dass keine Betriebsratslose Zeit entsteht.
- Was passiert mit den Betriebsvereinbarungen (auf BR, GBR, KBR Ebene)
Zur Zeit sind wir etwas verwirrt, da es sich erstmal um Flurfunk handelt aber von durchaus vertrauenswürdiger Quelle
Community-Antworten (4)
28.03.2019 um 07:27 Uhr
Das ist eine Menge Futter. Eine wirklich rechtssichere Auskunft kann wie immer hier, nur ein Anwalt geben, wozu ich in diesem Fall unbedingt raten würde!
Wenn ich das richtig gelesen habe, habt Ihr zur Zeit drei Standorte: Standort B mit A-GmbH, B-Holding und B GmbH mit mittlerweile einem gemeinsamen Betriebsrat ohne den ehemaligen beratenden (Ex) BRM aus Betrieb A-GmbH. Standort C mit B GmbH und D GmbH Standort D mit C GmbH
Ob sich für die Standorte die Betriebsräte wirklich aus unterschiedlichen GmbHs zusammenfassen lassen, weis ich nicht. Ich frage mich da, mit welchem Arbeitgeber Ihr z.B. BVs abschließt.
Falls das aber bislang rechtlich so ok sein sollte, ändert sich ja nur folgendes: Standort C: die beiden GmbHs B und D werden zur BD Gmbh, damit würde an Euren Standort B der Betrieb aus B Holding, BD Gmbh und A Gmbh bestehen.
Da die ehemalige B-GmbH in dem Fall sich nur an einem anderen Standort C "vergrößert", dürfte das m.E. keinen Einfluss bei Euch haben, alles unter der Voraussetzung, dass alles von dir geschilderte bislang so rechtlich überhaut ok war.
28.03.2019 um 10:50 Uhr
Mir geht´s wie ExBoMa - das ist schon eine etwas komplexere Angelegenheit.
Zu deinen konkreten Fragen:
- Kann die rechtliche Zusammenführung der B GmbH und D GmbH etwas an dem Status eines gemeinsamen Betriebs an unserem Standort beeinflussen
Die Verschmelzung der B GmbH und der D GmbH ändert nichts am Status eines "gemeinsamen Betriebs". Dass es sich bei Euch um einen gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen handelt, muss ja irgendwann einmal festgestellt worden sein. Aber auch da würde ich lieber noch mal prüfen, ob die Voraussetzungen eines gemeinsamen Betriebs überhaupt gegeben sind.
- Wenn die Trennung korrekt ist, wie erreichen wir als A GmbH, dass keine betriebsratslose Zeit entsteht.
Diese Frage verstehe ich nicht, weil ich nicht wüsste, wodurch eine betriebsratslose Zeit entstehen soll. Der gemeinsame Betrieb bleibt ja erhalten und somit auch der BR
- Was passiert mit den Betriebsvereinbarungen (auf BR, GBR, KBR Ebene) Die Betriebsvereinbarungen bleiben erhalten - es wird ja auch keines der Gremien aufgelöst.
Dieses Konstrukt bei Euch ist schon etwas außergewöhnlich. In einem solchen Fall wäre es ratsam, dass der BR am Standort B seinen Rücktritt beschließt und Neuwahlen ausschreibt. Nur so kann eigentlich gewährleistet werden, dass alle Mitarbeiter wieder entsprechend repräsentiert sind.
Und wie bereits erwähnt solltet ihr auf jeden Fall prüfen, ob die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Betrieb überhaupt gegeben sind. Anwaltlicher Rat ist auf jeden Fall zu empfehlen.
28.03.2019 um 10:58 Uhr
Hab noch was vergessen:
mir ist nicht ganz klar, was es heißt, dass Euer Unternehmen/Betrieb aus dem gemeinsamen Betrieb herausgelöst werden soll. Entweder ihr erfüllt die Voraussetzungen und seid dann ein gemeinsamer Betrieb - oder ihr erfüllt die Voraussetzungen nicht und seid dann keiner. Wenn ihr kein gemeinsamer Betrieb seid und tatsächlich aus diesem Verbund ausscheidet, dann solltet ihr schnellstmöglich wieder einen eigenen BR wählen.
28.03.2019 um 11:09 Uhr
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/gemeinschaftsbetrieb/
ob ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegt oder nicht, läßt sich prüfen. Entweder es ist so, oder eben nicht. Wenn also der AG hier dafür sorgen will, daß es kein Gemeinschaftsbetrieb mehr ist, dann kann er das bewerkstelligen. Aber dazu müssten eben die Voraussetzungen geschaffen werden. Und um das zu beurteilen, solltet Ihr wirklich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht da dran setzen.
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