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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Feiertagsbezahlung

L
Luise
Nov 2016 bearbeitet

Hallo eine frage zur feiertagsbezahlung. Steht es nicht jedem zu die Gesetzlichen Feiertage bezahlt zu bekommen auch wenn man frei hat oder auch Urlaub,denn was wäre wenn man nicht frei oder Urlaub hätte, dann hätte man ja endweder Früh, Spät oder auch nachtschicht und würde den feiertag auch bezahlt bekommen. oder???

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Community-Antworten (4)

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neskia

07.04.2011 um 21:35 Uhr

Ja und das für 24 Stunden, denn du hast 24 Stunden frei oder Urlaub :->

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tiktak

08.04.2011 um 01:16 Uhr

Hmmm ich frage mich nur, wie kriege ich den Urlaub wenn ein Feiertag ist?

W
wahlvst

08.04.2011 um 01:25 Uhr

tiktak

----- Hmmm ich frage mich nur, wie kriege ich den Urlaub wenn ein Feiertag ist? Ganz einfach durch Antragstellung beim AG. Hast wohl ganz vergessen, dass es auch AN gibt welche auch an Feiertage arbeiten müssen, z.B. bei Bahn/ÖPV und Polizei aber auch Theater. Diese müssen dann Urlaub beantragen wenn sie an diesen Tagen frei haben möchten.

tiktak tiktak tiktak tiktak tiktak.....

W
Werner

08.04.2011 um 08:19 Uhr

Moinsen, wenn eine Freischicht auf einen Feiertag fällt oder umgekehrt; hat der MA Pech gehabt. Nur wenn Arbeitszeit auf grund eines Feiertags ausfällt, wird er vergütet. Steht so im §2 Entgeltfortzahlungsgesetz

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