Feiertagsbezahlung
Hallo eine frage zur feiertagsbezahlung. Steht es nicht jedem zu die Gesetzlichen Feiertage bezahlt zu bekommen auch wenn man frei hat oder auch Urlaub,denn was wäre wenn man nicht frei oder Urlaub hätte, dann hätte man ja endweder Früh, Spät oder auch nachtschicht und würde den feiertag auch bezahlt bekommen. oder???
Community-Antworten (4)
07.04.2011 um 21:35 Uhr
Ja und das für 24 Stunden, denn du hast 24 Stunden frei oder Urlaub :->
08.04.2011 um 01:16 Uhr
Hmmm ich frage mich nur, wie kriege ich den Urlaub wenn ein Feiertag ist?
08.04.2011 um 01:25 Uhr
tiktak
----- Hmmm ich frage mich nur, wie kriege ich den Urlaub wenn ein Feiertag ist? Ganz einfach durch Antragstellung beim AG. Hast wohl ganz vergessen, dass es auch AN gibt welche auch an Feiertage arbeiten müssen, z.B. bei Bahn/ÖPV und Polizei aber auch Theater. Diese müssen dann Urlaub beantragen wenn sie an diesen Tagen frei haben möchten.
tiktak tiktak tiktak tiktak tiktak.....
08.04.2011 um 08:19 Uhr
Moinsen, wenn eine Freischicht auf einen Feiertag fällt oder umgekehrt; hat der MA Pech gehabt. Nur wenn Arbeitszeit auf grund eines Feiertags ausfällt, wird er vergütet. Steht so im §2 Entgeltfortzahlungsgesetz
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