Erstellt am 12.02.2008 um 11:07 Uhr von w-j-l
Natürlich steht im § 80 BetrVG als allgemeine Aufgabe, dass der BR darüber zu wachen habe, dass u.a. Tarifverträge durchgeführt werden.
Da geht aber häufig nur der Verhandlungsweg.
Der BR kann aber nicht die Einhaltung von Individualansprüchen der AN aus dem TV einklagen.
Erstellt am 12.02.2008 um 11:17 Uhr von ANKA
Kann der BR nicht die Einigungstelle bei Gericht einschalten
um die Rechtslage zu klären?
Ohne das einer oder mehrere AN als Kläger auftreten müßen?
Erstellt am 12.02.2008 um 11:51 Uhr von w-j-l
Denke ich nicht, ANKA,
§ 85 (2) sagt ausdrücklich:
"Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist."
Erstellt am 12.02.2008 um 11:51 Uhr von VIONÄR
Dazu kommt noch, dass Bestandteile eines Tarifvertrages auch nur von Mitgliedern der Gewerkschaft, die Tarifvertragspartei war, einklagbar sind, denn jede Gewerkschaft verhandelt eigentlich nur für seine Mitglieder!
Erstellt am 12.02.2008 um 12:24 Uhr von ANKA
das bedeutet Der Betriebsrat hat zwar folgende allgemeine Aufgaben:
1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; Aber bei nicht einhalten ist er machtlos und jeder einzelne AN slebst sein "Glückes Schmied". Irgendwie wiederspricht sich das doch. Der TV-V ist bei uns im Betrieb für alle gültig ob bei Verdi Mitglied oder nicht. Wir sind ein Versorgungsunternehmen in Städtischer Hand (Ausgegliederte Stadtwerke jetzt eine GmbH)
Erstellt am 12.02.2008 um 12:55 Uhr von Lotte
ANKA,
das resultiert daher, dass der BR den AG lediglich drängen kann, diese Rechte einzuhalten, aus dem §80 erwächst dem BR aber kein eigenständiges Klagerecht und die Einigungsstelle (die auch nicht irgendwo sitzt, sondern meist für jeden Fall paritätisch von AG und BR neu besetzt wird + ESt Vors) ist hier auch nicht zuständig. Es sei denn (siehe w-j-l) es geht über den §85 zur Einigunsstelle aber dann ist der Rechtsanspruch im Weg.
Erstellt am 12.02.2008 um 13:10 Uhr von wölfchen
Hallo ANKA,
jawohl, der BR soll darüber wachen, denn er hat die zeitlichen und materiellen Möglichkeiten und sollte den nötigen Bildungsstand haben, sich die nötigen Kenntnisse über z.B. das Tarifrecht zu verschaffen und anzueignen, was nicht jeder MA kann.
Er ist jedoch (Gottseidank) nicht der Vertragspartner für Tarifverträge. Daraus folgt, dass nur die Vertragspartner auf Einhaltung der Verträge gerichtlich vorgehen können. Das kann der einzelne MA sein, das kann aber auch für alle die Gewerkschaft als unterzeichnender Vertragspartner sein. Ähnlich dem Torwächter einer mittelalterlichen Stadt, der auch nicht allein gegen ankommende Feinde zu Felde zog, informiert der BR auf Grund seiner Kenntnisse die MA oder die Gewerkschaft. Damit erfüllt er schon seine Wachfunktion. :-))
Erstellt am 12.02.2008 um 13:57 Uhr von uhu
wölfchen sagt es!
und so könnte das gehen : (Beschreibung Sachverhalt) und dann ...Der Betriebsrat fordert die Geschäftsleitung dazu auf, ihr fortgesetztes tarifvertragswidriges Verhalten unverzüglich einzustellen. Sollte dem nicht entsprochen werden, sieht sich der Betriebsrat genötigt, die Gewerkschaft xyz aufzufordern, Klage gegen das Unternehmen abc, wegen wiederholter Verstösse gegen geltendes Tarifrecht, einzureichen. - Bei uns hat das in ähnlicher Angelegenheit prompt den gewünschten Erfolg gebracht.
Erstellt am 12.02.2008 um 14:27 Uhr von ANKA
hallo uhu!
nach deiner Auffassung müßte danach die Gewerkschaft in dem Fall VERDI Klage einreichen. Aber es wird bei uns auch von VERDI Seite aus gedrängt das wir AN (bzw. ich da ich das ganze aufgedeckt habe) Klagen sollen natürlich übernimmt VERDI die Kosten und stellt einen Anwalt aber wir als AN sollen Klagen. Wie kann man die Gewerkschaft VERDI dazu bringen den Klageweg zu beschreiten? Gibt es dazu irgend welche Regelungen?
Erstellt am 12.02.2008 um 14:51 Uhr von uhu
@ANKA
grundsätzlich mal nein, die GEW muß nicht, wenn sie nicht will; habe auch erlebt, dass die Ver.di erstmal die AN losschickt; das endet dann doch sehr oft im Vergleich und aufgehobener Beschäftigung des AN; wenn der AN ein BRM ist, geht das schon besser wg. Kündigungsschutz; euer BR kann aber trotzdem die GEW (schriftlich) auffordern Klage einzureichen; wenn Ver.di dies ablehnen würde, wäre das in Richtung Mitglieder schon sehr problematisch; zunächst kann der BR dem AG aber schriftlich mitteilen, dass er vorhat, die Ver.di aufzufordern...(siehe oben); kann mir nicht vorstellen, dass das den AG kalt läßt; kommt aber auch darauf an, wie konsequent euer BR ist; wenn man als Tiger startet sollte man nicht als Bettvorleger enden....
Erstellt am 12.02.2008 um 22:05 Uhr von Der alte Heini
Ansprüche aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung muss der Betroffene selber durchsetzen.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, das sich viele Betroffene zusammen tun, um mit Hilfe des BR eine Sammelklage starten. Dafür sollte auch ein RA zugezogen werden.
Aber auch bei einer Sammelklage werden die Namen der Kläger genannt.
Erstellt am 13.02.2008 um 08:45 Uhr von ANKA
@alte
Sie schreiben das Ansprüche aus dem Tarifvertrag der Betroffene selbst durchsetzen muß. Eben hab ich aber nun im allgemein gültigen Tarifvertragsgesetz gelesen: §2 Absatz (4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 haften sowohl die Spitzenorganisationen wie die ihnen angeschlossenen Verbände für die Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen der Tarifvertragsparteien. Das bedeutet doch das Verdi für die Erfüllung haftbar zu machen ist und dem zu Folge auch Klagen muß wenn wie hier die Verpflichtung aus dem Tarifvertrag nicht eingehalten wird und nicht der Bettroffene selber.
Erstellt am 13.02.2008 um 10:12 Uhr von wölfchen
Hallo ANKA,
die Gewerkschaften treten nach meiner langjährigen Beobachtung und Erfahrung nur bei permanenten und groben Verstößen als Kläger auf. Das macht auch Sinn, denn sonst würden sie sich im Kleinkrieg verzetteln und auf Grund nachlassender Mitgliederzahlen ist für solchen Kleinkrieg wenig Geld in der Kasse, abgesehen vom Zeitfaktor. Auch eine Gewerkschaft muss rechnen. In unserer Bezirksgeschäftsstelle waren vor 18 Jahren drei Anwälte beschäftigt - jetzt aus dem erwähnten Grund nur noch einer.
Ist ja für den Einzelnen schön, wenn er sich hinter der Gewerkschaft verstecken kann, aber macht das Sinn? Die Kollegen, die einen Tarifabschluss erstreiken, stehen auch im Rampenlicht und nehmen die Ungewißheit in Kauf, dafür Unannehmlichkeiten zu haben und Ihr windet Euch wie die Aale und wollt möglichst, dass andere für Euch die Kastanien aus dem Feuer holen und nicht mal den Mut aufbringen das Händchen zu heben und zu sagen: "Hier Chef - mir steht noch was zu!"
Erstellt am 13.02.2008 um 14:26 Uhr von ANKA
Hallo wölfchen,
also erstens war ich schon des öfteren mit erhobenem Händchen beim Chef hab in anderen Punkten auch sehr wohl Efolg gehabt und muß mich hinter niemandem verstecken
Leider wurde in diesem Punkt nun keine Einigkeit erreicht woraufhin ich danach erst VERDI um ihren Standpunkt gebeten habe die zur gleichen Auffassung gekommen sind wie ich. Übrigens wurde dies von VERDI in Berlin bestätigt und nicht von unserer kleinen schwäbischen Abteilung ;-). Das wiederum hatte zur Folge das mein Arbeitgeber seinen Komunalen Arbeitgeberverband eingeschaltet hat und von dem selbstverständlich wie auch zu erwarten war seinerseits für seinen Standpunkt Unterstützung bekommt. Nun haben wir dadurch ja folgende Konstilation das beide großen Tarifparteien einerseits Gewerkschaft und anderseits der Arbeitgeberverband über ihren beiderseits Ageschloßenen Tarifvertrag unterschiedliche Auslegungsvarianten haben. Dies halte ich nun absolut nicht mehr für einen Kleinkrieg sondern eher um eine Grundsatzentscheidung die in vielen anderen Betrieben ebenfalls zu Unterschiedlichen Meinungen führen dürfte. Daher finde ich es absolut nicht in Ordnung einen kleinen AN Klagen zu lassen.
Erstellt am 13.02.2008 um 14:41 Uhr von wölfchen
. . . Siehste, siehste, mit der Erklärung bekommt die Sache doch gleich ein anderes Gesicht. Aber eine kritik muss ich dabei doch anbringen: warum kommt die Wahrheit immer so tröpfchenweise. Das bist nicht nur Du, auch viele andere Fragesteller im Forum werfen eine Frage auf und erst wenn man genügend bohrt, dann kommt so nach und nach das raus, was eigentlich der Frageinhalt ist.
Und in Deinem Fall sieht es für mich so aus, als ob Du mit der Gewerkschaft ein Kommunikationsproblem hättest. Denn wenn die Problematik so hoch angebunden ist, sollte man doch irgendwie miteinander das gemeinsame Vorgehen abstimmen. Und dann möchte ich als AN auch bitte von der Gewerkschaft erklärt haben, warum sie eine Einzelklage brauchen, um ihrerseits tätig zu werden . . . :-))
Erstellt am 13.02.2008 um 15:11 Uhr von ANKA
Also zu Anfang war nur ein kleines Licht das immer heller wurde und dem nicht klar war, wie Problematisch sich das ganze gestaltet. So wird es eben auch vielen hier ergehen. Ich bin auf der Suche nach Antworten um das nicht nicht vorhandene sondern um das bevorsthende Gespräch, mit VERDI und BR zusammen, für mich und meine Schichtkollegen vorzubereiten. Dabei bin ich gestern auf dieses Forum gestoßen und habe deshalb auch erstmal klein und vorsichtig angefragt.... :-) ohne zu wissen wie Komplex sich das ganze gestalten wird.