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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeit auf Abruf - Feiertagsbezahlung

Z
zrx-kawa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, hat jemand Erfahrung mit Feiertagsbezahlung für Abrufkräfte?

Einige unserer Kolleginnen und Kollegen mit Teilzeit-Abruf-Arbeitsvertrag arbeiten regelmäßig nach einem Schichtplan an Montagen. Jetzt sollen Sie für Pfingstmontag keine Bezahlung erhalten.

Bleibt nur der Weg, dass jede/r Betroffene individuell seine Forderung geltend macht?

Oder hat jemand eine kreative Idee ;-))

6.36802

Community-Antworten (2)

P
pirat

19.05.2008 um 21:42 Uhr

@ zrx-kawa

Argumentationshilfe gefällig....

BAG, Urteil vom 24.10.2001 - 5 AZR 245/00 - Feiertagsvergütung - Arbeit auf Abruf

K
Kölner

21.05.2008 um 18:38 Uhr

@pirat Gutes, starkes Urteil. Ein kleiner Haken: Die Durchsetzungsfähigkeit von AN bei KAPOVAZ-AV's ist mir als manchmal nicht vorhanden bekannt. Und wenn der AG ein wenig im Vorfeld aufpasst, wird dieses Urteil nicht weiterhelfen.

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