Arbeit auf Abruf - Feiertagsbezahlung
Hallo Forum, hat jemand Erfahrung mit Feiertagsbezahlung für Abrufkräfte?
Einige unserer Kolleginnen und Kollegen mit Teilzeit-Abruf-Arbeitsvertrag arbeiten regelmäßig nach einem Schichtplan an Montagen. Jetzt sollen Sie für Pfingstmontag keine Bezahlung erhalten.
Bleibt nur der Weg, dass jede/r Betroffene individuell seine Forderung geltend macht?
Oder hat jemand eine kreative Idee ;-))
Community-Antworten (2)
19.05.2008 um 21:42 Uhr
@ zrx-kawa
Argumentationshilfe gefällig....
BAG, Urteil vom 24.10.2001 - 5 AZR 245/00 - Feiertagsvergütung - Arbeit auf Abruf
21.05.2008 um 18:38 Uhr
@pirat Gutes, starkes Urteil. Ein kleiner Haken: Die Durchsetzungsfähigkeit von AN bei KAPOVAZ-AV's ist mir als manchmal nicht vorhanden bekannt. Und wenn der AG ein wenig im Vorfeld aufpasst, wird dieses Urteil nicht weiterhelfen.
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