Abordnung öffentlicher Dienst
Ist eine Abordnung im öffentlichen Dienst rechtens, wenn der Abordnungsgrund falsch ist.
Der Geschäftsleiter möchte eine Angestellte abordnen, weil diese verhaltensauffällig sei, fehlerhaft arbeiten würde und es zu prüfen gelte, ob der hier andauernde Konflikt auf die Situiation vor Ort zurückzuführen ist und sich die Gesamtsituation in einem anderen Arbeitsumfeld verbessern würde.
Die Gesamte Gruppe, sprich die direkten Kolleginnen dieser Angestellten äußern sich gesammelt positiv zu ihr und können keine Probleme bestätigen.
Kann man die Abordnung noch kippen? Bisher hat eine Mitteilung der beabsichtigten Abordnung stattgefunden, mit Stellungnahmegelegenheit. Personalrat ist informiert, Frauenvertreterin zur Aussage gebeten worden.
Community-Antworten (1)
16.06.2019 um 15:45 Uhr
Der Personalrat kann schon, wenn er will. Außerdem kann natürlich auch die betroffene den Rechtsweg gehen.
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