BV über Arbeitskleidung
Unsere GL will eine BV über Arbeitskleidung, wir sind ein E. Handel Untern. in dem Weiße Kittel getragen werden. In einigen Filialen die unter nem anderen Namen laufen, sollen braun und orange Kleidung ( die gestellt wird) getragen werden. Was muß man da beachten?
Community-Antworten (5)
06.04.2011 um 21:10 Uhr
Eure GL soll euch eine BV vorlegen und ihr könnt dann ersehen wo ihr sie verbessern könnt ! Gruß Hassan
07.04.2011 um 12:37 Uhr
Vereinbaren, das z. B.;
- Die Arbeitskleidung kostenlos zur Verfügung gestellt, gereinigt, reapiert und ausgetauscht wird.
- Das An und Ablegen der Arbeitskleidung in die Arbeitszeit fällt.
- Das der AN nicht für Schäden und Schwund haftet.
- Das auch t-shirts und Hemden/Blusen dazu gehören
07.04.2011 um 15:51 Uhr
@annac
Achte auch auf Material zu dick im Sommer zu dünn im Winter, erstmalige Ausstatung muß Passgenau sein. Wieviel Kleidungsstücke stehen einem zu? Beispiel 3 Kittel alle 3 Tage oder bei Verschmutzung wechseln kann zu wenig sein. Bei Kittel Hosen drunter ziehen?? Eigene oder Vorgegebene. Euch stehen Muster zu, die könnt ihr mit den AN Besprechen. Eine BV Dienstkleidung kann sehr Aufwändig sein. Laßt Euch Zeit. Auch bei Farbe und Form habt Ihr Mitsprache.
16.04.2011 um 18:46 Uhr
Danke an alle für die Antworten. annac
18.04.2011 um 02:39 Uhr
Desweiteren fällt auch das tragen von Namenschildern unter der Mitbestimmung. Und gerade wenn man mit Lebensmittel zu tun hat sollte man an die Umkleidemöglichkeiten denken. Schwarz- Weiß Spinde nicht nur ansprechen, sondern auch Fordern. Sind Umkleideräume deshalb zu klein müssen halt neue Räume her. Neu Räume können Baumaßnahmen bedeuten, was wiederum ein neues Informationsrecht für den BR bedeutet und die Arbeitsstättenverordnung wieder auf dem Plan ruft.
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