Erstellt am 06.04.2011 um 19:10 Uhr von Hassan
Eure GL soll euch eine BV vorlegen und ihr könnt dann ersehen wo ihr sie verbessern könnt !
Gruß Hassan
Erstellt am 07.04.2011 um 10:37 Uhr von Widder
Vereinbaren, das z. B.;
- Die Arbeitskleidung kostenlos zur Verfügung gestellt, gereinigt, reapiert und ausgetauscht wird.
- Das An und Ablegen der Arbeitskleidung in die Arbeitszeit fällt.
- Das der AN nicht für Schäden und Schwund haftet.
- Das auch t-shirts und Hemden/Blusen dazu gehören
Erstellt am 07.04.2011 um 13:51 Uhr von Tulpe
@annac
Achte auch auf Material zu dick im Sommer zu dünn im Winter, erstmalige Ausstatung muß Passgenau sein. Wieviel Kleidungsstücke stehen einem zu? Beispiel 3 Kittel alle 3 Tage oder bei Verschmutzung wechseln kann zu wenig sein. Bei Kittel Hosen drunter ziehen??
Eigene oder Vorgegebene. Euch stehen Muster zu, die könnt ihr mit den AN Besprechen.
Eine BV Dienstkleidung kann sehr Aufwändig sein. Laßt Euch Zeit. Auch bei Farbe und Form habt Ihr Mitsprache.
Erstellt am 16.04.2011 um 16:46 Uhr von annac
Danke an alle für die Antworten.
annac
Erstellt am 18.04.2011 um 00:39 Uhr von rainerw
Desweiteren fällt auch das tragen von Namenschildern unter der Mitbestimmung. Und gerade wenn man mit Lebensmittel zu tun hat sollte man an die Umkleidemöglichkeiten denken. Schwarz- Weiß Spinde nicht nur ansprechen, sondern auch Fordern. Sind Umkleideräume deshalb zu klein müssen halt neue Räume her.
Neu Räume können Baumaßnahmen bedeuten, was wiederum ein neues Informationsrecht für den BR bedeutet und die Arbeitsstättenverordnung wieder auf dem Plan ruft.