Hallo zusammen,

ich hätte mal direkt mehrere Fragen.

Wir sind gerade bei der Wahl unseres neuen Betriebsrats und wir vom Wahlvorstand sind uns nicht ganz sicher, ob wir jetzt nicht leider ein paar Fehler gemacht haben.

Am 18.03.2011 haben wir das Wahlausschreiben um 08:27 Uhr per Mail versandt und kurz darauf auch an entsprechenden Stellen in unserem Unternehmen veröffentlicht.

Im Wahlausschreiben stand das die Liste(n) bis zum 04.04.2011 16:00 Uhr abgegeben werden kann und in unserem Protokoll stand 01.04.2011.

Welche Frist ist jetzt korrekt? Bzw. die Uhrzeit stimmt doch dann auch nicht oder?

Ebenfalls wurde die Wahlverordnung vor Veröffentlichung der Wählerliste abgehangen, wo wir uns leider auch nicht sicher sind, ob es sich hierbei um einen Fehler handelt nach §3 WO...

Jetzt wird von manchen Mitarbeiter auch noch eine Liste angefochten, da diese wohl nicht Fristgerecht eingegangen sein soll... Die letzte Liste wurde am 04.04.2011 um 15:15 Uhr abgegeben. War das noch fristgerecht?

Zu dem stellt sich im nachhinein die Frage, ob der Listenvertreter gewählt bzw. vom Wahlvorstand benannt werden muss. In unserem Fall hat sich der Wahlvorstandsvorsitzende ohne Absprache selbstständig zum Listenvertreter ernannt.