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Muss die Schwerbehindertenvertrauensfrau beim betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement zwingend mit anwesend sein

N
Nenyah
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns werden die MA gemäß gesetz zum BEM angeschrieben. Und bei Schwerbehinderten MA automatisch und zwingend die Schwerbehindertenvertrauensfrau mit hinzugezogen. Da das Vertrauensverhältnis zu dieser Person bei verschiedenen MA mehr als fragwürdig ist hier nun meine Frage : Muss die Schwerbehindertenvertrauensfrau beim betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement zwingend mit anwesend sein oder kann der MA dies frei entscheiden?

Vielen Dank für die Rückmeldung Gruß Nenya

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Community-Antworten (2)

F
Fliege

05.04.2011 um 15:17 Uhr

Die Durchführung des BEM ist für den Beschäftigten freiwillig. Er kann weder dazu gezwungen werden, noch dürfen ihm bei Nichtdurchführung arbeitsrechtliche Nachteile entstehen. Wir haben das in einer Betriebsvereinbarung so geregelt, dass der/die Beschäftigte anstatt den Abteilungsleiter auch den Stellverteter für das Gespräch wählen kann. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung ist es dem Beschäftigten freigestellt, ob er neben dem BR auch den SB-Verteter dabei haben will. Meine Frage an nenyah lautet: Wieso wurde die SB-Vertreterin gewählt, wenn soviele nicht mit ihr können?!?

S
sanifair

06.04.2011 um 02:36 Uhr

"....noch dürfen ihm bei Nichtdurchführung arbeitsrechtliche Nachteile entstehen"

nach der Praxis der Gerichte entstehen aber sehr wohl Nachteile...

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