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Versetzung erzwingen?

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Truk
Jan 2018 bearbeitet

hallo, Kollegin 2 x langzeitkrank, 2 Abmahnungen, 2 x Versetzungsgesuch abgelehnt. Abteilungsleitung, Kitaleitung und Team bestehen auf weitere Zusammenarbeit mit ihr, kündigungsbedroht. BR unterstützt Versetzungswunsch und fordert Wiedereingliederungsmanagement nach §84 SGB ohne Resonanz. Kann sich die Kollegin auf eine freie Stelle in einer Kita aus der Krankheit intern bewerben? Kann dann der BR bei Nichtberücksichtigung Einstellungen nach § 99 widersprechen, bis sie berücksichtigt wird?

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Community-Antworten (4)

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Lotte

09.07.2007 um 21:39 Uhr

Truk, bewerben kann sie sich natürlich. Ihr könnt auch, wenn Ihr andere Gründe als den, den Ihr eigentlich habt (das ist nämlich erstmal kein Grund) Einstellungen widersprechen. Aber ob das den gewünschten Effekt hat?

Ist die Kollegin schwerbehindert? Dann guckt doch lieber ob Ihr über den § 81 Abs. 4 Punkt 1, SGB IX etwas regeln könnt.

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Truk

10.07.2007 um 10:28 Uhr

Danke Lotte, indirekt sagst du es, aber ich frage nochmal konkreter: Können wir mit §99 Abs. 3 argumentieren, da sie ja von Kündigung bedroht ist? Können wir mit dieser Argumentation Widerspruch gegen Einstellung in anderen Kitas einlegen?

Schwerbehindert ist sie nicht.

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Petrus

10.07.2007 um 11:06 Uhr

Ich fürchte, §99(3) BetrVG hilft nur bei drohender betriebsbedingter Kündigung - aber um die handelt es sich wohl nicht. Und über die anderen Punkte freut sich dann wohl jeder Anwalt in einem Kündigungsschutzprozess, falls es zur Kündigung kommt.

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Lotte

10.07.2007 um 13:48 Uhr

Truk, sie sollte einen Antrag auf Schwerb stellen, wenn eine geringe Chance besteht, dass es eine Bewilligung gibt. Dann ist der AG in der Pflicht. Sonst müsste sie individualrechtlich den § 84 einklagen. Ihr könnt natürlich Einstellungen widersprechen und es versuchen, aber ich glaube (bin mir sicher), dass Ihr scheitern würdet. Wie wäre es mit dem 85er (mangelndes Eingliederungsmanagement) und Einigungsstelle? (wäre aber auch nur was, um den AG über Kostenverursachung zu zwingen) Am besten Ihr regelt das im Gespräch mit AG.

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