Die Antworten auf den Beitrag unten waren auf 7 begrenzt. Ich möchte auf einen noch nicht angsprochenen Aspekt hinweisen: Datenschutz. Zwar darf und muss die Gehaltsbuchhaltung die Anzahl der Krankheitstage pro MA kennen, natürlich auch der direkte Vorgesetzte, aber unser Konzerndatenschutzbeauftragter hat kürzlich Einspruch erhoben bezügl. einer zu verhandelnden Konzern-BV zum Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement - mit dem Hinweis, dass diese Zahlen NICHT an die Personalreferenten der Personalabteilung weitergegeben werden dürfen.

Die Gehaltsbuchhaltung verfasst solche Schreiben an die MA nicht ohne Anlass und auch nicht von alleine. Vielleicht ist da noch ein Ansatz für den BR.

Gruß von Saxonia