Arbeitsschutzgesetz
welche Gewichte darf oder muß eine Frau heben und tragen? Wo steht daß? Wer weis eine Antwort.
Community-Antworten (2)
05.04.2011 um 14:42 Uhr
google mal -> lastenhandhabungsverordnung
05.04.2011 um 17:00 Uhr
Dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen, sondern nur "Empfehlungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 1.10.1981"
15kg gelegentlich, 10 kg bei häufigem Heben.
Dabei bedeutet gelegentlich: höchstens 2 mal die Stunde und bis zu 4 Schritte häufiger: mehr als 2 mal je Stunde oder Transportwege von mehr als 4 Schritten.
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