Erstellt am 05.04.2011 um 12:42 Uhr von rtjum
google mal -> lastenhandhabungsverordnung
Erstellt am 05.04.2011 um 15:00 Uhr von Tanzbär
Dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen, sondern nur "Empfehlungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 1.10.1981"
15kg gelegentlich, 10 kg bei häufigem Heben.
Dabei bedeutet
gelegentlich: höchstens 2 mal die Stunde und bis zu 4 Schritte
häufiger: mehr als 2 mal je Stunde oder Transportwege von mehr als 4 Schritten.