Mehrere Fragen zur Pausenzeitregelung
Hallo ins Forum
Ich habe gleich mehrere Fragen zur Pausenzeitregelung.
Es ist laut Arbeitsschutzgesetz eine 30 minütige Pause einzuhalten, wenn die tägliche Arbeitszeit von 6 Stunden überschritten wird. Soweit so klar. Wie verhält es sich, wenn die Arbeit kurzfristig unterbrochen wird, z.B. um sich ein Brötchen vom Bäcker vom nebenan zu holen? Werden die Arbeitszeiten addiert?
Bei uns ist es seit Jahren der Fall, das Raucher sich mit Pausenanfang und Pausenende ein- und ausstempeln. Vor kurzem ist aufgefallen, dass diese kurzfristigen Pausen zur verpflichtenden 30 minütigen Pause hinzugerechnet werden. Nun wurde den Mitarbeiterin mitgeteilt, das sie sich anders ein und ausstempeln müssen. Ist dies zulässig? Wenn der Mitarbeiter sich zur Pause ausstempelt, bedeutet es, er erbringt keine Arbeitsleistung und der Arbeitgeber muss nicht dafür zahlen. Das die 3 minütigen Pausen durch das System als Pause gem. Arbeitsschutzgesetz erfasst werden, dafür kann der einzelne Mitarbeiter nichts.
Auch gibt es jeden Montagnachmittag eine Kaffee- und Kuchenrunde, die zum Teil bis zu zwei Stunden und länger geht. Streng genommen müssten man sich ausstempeln, da keine Arbeitsleistung erbracht wird oder sehe ich das falsch? Wäre es nicht sogar eine Benachteiligung gegenüber der Kollegen, die nicht an dieser Runde teilnehmen können, weil beispielsweise nur eine 4 Tage Woche von Di-Fr. haben?
Ich bedanke mich.
Grüße Nicole
Community-Antworten (7)
02.04.2025 um 21:19 Uhr
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
1.) es ist nur dann eine "Pause" im Sinne des ArbzG, wenn diese mindestens 15 Minuten dauert. 2.) Das Rauchen braucht der AG nicht zu bezahlen. Da es zwar eine Arbeitsunterbrechung, aber keine "Pause" im Sinne des ArbzG ist, sehe ich kein Problem darin, die Minuten zu der regulären Pause hinzuzurechnen. 3.) Ja, normalerweise müsste man sich zur Kuchenrunde ausstempeln. Wieso wird das nicht gemacht? Hat der AG da kein Problem mit? Eine Benachteiligung kann ich hier nicht erkennen. Der AG gewährt offenbar einen Vorteil. Ein entgangener Vorteil ist noch keine Benachteiligung.
03.04.2025 um 10:39 Uhr
Vielen Dank für Deine Antwort.
zu 2) Das System würde auch "Pausen" von 30 x 1 Minute zu einer Gesamtpause von 30 Minuten im Sinne des ArbzG zusammenrechnen. Das will man vermeiden, denn dann hätte man keine richtige Pause gemacht.
zu 3) Ausstempeln muss man sich, denn es wird keine Arbeitsleistung erbracht. Warum wird dies nicht gemacht? Gute Frage, vermutlich weil dies seit Jahrzehnten so ist und bislang nie gemacht wurde. Wir haben seit wenigen Monaten einen neuen Personalchef und auch dieser holt sich ein Stück Kuchen. Allerdings isst der Personalchef den Kuchen an seinem Arbeitsplatz und erbringt damit auch eine Arbeitsleistung.
Erlaubt ist es beispielsweise auch, den Bildschirm kurz zu verlassen um die Augen zu erholen. Hierfür darf man das Gebäude auch kurz (max. 5 Minuten) mit einem Kaffee verlassen. Verboten ist allerdings eine zu rauchen, dann müsste man sich ausstempeln.
Im Grunde genommen müsste man sich in meinen Augen beim Rauchen und auch bei der Kuchenrunde ausstempeln, das wäre eine faire Regelung für alle. So fühlt sich niemand benachteiligt.
03.04.2025 um 10:49 Uhr
Ob man sich bei derKuchenrunde ausstempeln muss hngt maßgeblich davon ab, was bei dieser Runde besprochen wird.
Sind das die Ergebnisse des 1. FC Weitweghausen und die Unfähigkeit des vom Verein gestellten Schiedsrichter, ist es keine arbeitszeit (es sei denn, man arbeitet beider DFB). Werden hier Arbeitsrelatierte Themen besprochen (Wie kann man dieses oder jenes Problem lösen? Wie gehe ich mit diese Situation um?) ist es unerheblich ob man Kuchen oder Pommes dabei isst.
Ich vergleiche es einmal mit der Pause in der Schule. Die Unterrichtspausen sind keine Arbeitszeitspausen, denn im Lehrerzimmer werden zwischen Brot und Kaffee meist Sachen besprochen die einzelne Schüler oder organisatorisches der Schule betrifft.
03.04.2025 um 10:53 Uhr
Weshalb sollte Euch der AG bei einer Kuchenrunde bezahlen? Hat ja null beruflichen Kontext, außer Du arbeitest in einer Bäckerei und Ihr macht Verkostungen.
Spaß beiseite, der AG muss die Arbeitszeit erfassen, dazu gehört auch die Erfassung der Zeiten, in denen nicht gearbeitet wird.
03.04.2025 um 11:01 Uhr
zu 1. Ja, die Arbeitszeiten werden addiert. zu2. Eine Arbeitsunterbrechung zählt erst ab 15 Minuten als Pause, das muss das Zeiterfassungssystem auch berücksichtigen, ansonsten habt ihr das falsche System eingekauft. Zu 3. Ob man sich zur Kuchenrunde ausstempeln muss, kommt drauf an. Ich kenne solche Runden, bei denen es dann um Arbeitsthemen und / oder Teamthemen geht. Das ist dann auch durchaus Arbeitszeit. Wenn ich an diesen Tag nicht da bin, ist das so. Nicht glücklich gelöst aber ist halt so. Ansonsten gilt, wenn der Arbeitgeber es wissentlich so laufen lässt, kann er das tun.
Was die Bildschirmpausen angeht, da darf man gern auch etwas anderes arbeiten. Das muss keine Kaffeepause sein.
Habt ihr einen Betriebsrat? dann ran an die Regelungen.
Ansonsten habt ihr einen relativ kulanten Arbeitgeber. Er könnte das Rauchen außerhalb der gesetzlichen Pausen auch untersagen, diese Arbeitsunterbrechungen muss er ja nicht dulden. Ebenso wie das Kaffee holen oder das Essen am Arbeitsplatz (frag mal einen IT-ler der sich um die Hardware kümmert, was er vom Essen am Arbeitsplatz hält) Und rein theoretisch müsstest du für das Kaffee holen auch ausstechen. Wird interessant, wenn die Stechuhr weiter entfernt ist, als die nächste Kaffeemaschine.
03.04.2025 um 11:02 Uhr
"Erlaubt ist es beispielsweise auch, den Bildschirm kurz zu verlassen um die Augen zu erholen. Hierfür darf man das Gebäude auch kurz (max. 5 Minuten) mit einem Kaffee verlassen."
Da die ununterbrochene Arbeit am Bildschirm die Gesundheit beeinträchtigt, sieht die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) vor, dass Arbeitgeber die Tätigkeit ihrer Beschäftigten so organisieren müssen, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten (Mischarbeit) oder durch bezahlte Arbeitsunterbrechungen unterbrochen wird.
Arbeitsmediziner empfehlen nach etwa 50 Minuten Arbeitszeit am Bildschirm, eine Pause von fünf bis zehn Minuten ohne Bildschirm einzulegen.
03.04.2025 um 11:35 Uhr
"Das die 3 minütigen Pausen durch das System als Pause gem. Arbeitsschutzgesetz erfasst werden, dafür kann der einzelne Mitarbeiter nichts."
Woher weißt Du denn, dass das System diese Pausen als "gem. Arbeitsschutzgesetz" ansieht?
Dies:
"Vor kurzem ist aufgefallen, dass diese kurzfristigen Pausen zur verpflichtenden 30 minütigen Pause hinzugerechnet werden." spricht meiner Auffassung nach dagegen.
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