Arbeitsschutzgesetz bei meheren Stellen
Hallo,
eine Frage: Inwiefern wird das Arbeitsschutzgesetz betroffen wenn ein Arbeitnehmer (Teilzeit 19,25 Stunden) noch eine 400 Euro Stelle antritt und dieser am Tag somit bei beiden Stellen zusammengerechnet über 10 Stunden Arbeitszeit netto kommt.
Danke Mike
Community-Antworten (1)
22.08.2005 um 12:31 Uhr
Dann wird das Arbeitszeitgesetz verletzt. Theoretisch dürfte der Arbeitgeber mit dem Zweitjob den Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen.
Aber - Theorie und Praxis gehen oft andere Wege.
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