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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsschutzgesetz bei meheren Stellen

M
Mike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Frage: Inwiefern wird das Arbeitsschutzgesetz betroffen wenn ein Arbeitnehmer (Teilzeit 19,25 Stunden) noch eine 400 Euro Stelle antritt und dieser am Tag somit bei beiden Stellen zusammengerechnet über 10 Stunden Arbeitszeit netto kommt.

Danke Mike

4.15001

Community-Antworten (1)

V
viktor

22.08.2005 um 12:31 Uhr

Dann wird das Arbeitszeitgesetz verletzt. Theoretisch dürfte der Arbeitgeber mit dem Zweitjob den Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen.

Aber - Theorie und Praxis gehen oft andere Wege.

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