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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Feststellen der beschäftigten Mitarbeiter und der Betriebsratsgröße

W
WVnordceram
Dez 2021 bearbeitet

Hallo, wir sind gerade in der Planung der BR-Wahl 2022 und haben hierzu folgendes Problem mit der Feststellung der Betriebsgröße und der daraus resultirenden Größe des neuen Betriebsrat. Bei uns sieht es derzeit so aus: wir sind am Standort 188 MA, an einem weiteren Standort befinden sich weitere 8 MA von uns, die derzeit von dem Betriebsrat vor Ort betreut werden. Dieser Standort wird im Mai 2022 aufgelöst und die Kollegen kommen dann an unseren Standort. Desweiteren sind kommen ca. 8 weitere MA von dem Standort zu uns. Sodas wir dann ab Mai / Juni 2022 über 200 MA hätten. Können wir daher den neuen Betriebsrat auf über 200 MA auslegen, oder müssen wir von der derzeitigen Betriebsgröße von 188 MA ausgehen.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

22.12.2021 um 15:57 Uhr

https://dejure.org/gesetze/BetrVG/9.html

in der Regel heißt dabei ... wenn jetzt schon klar ist, das es demnächst 188 + 16 sein werden, kann der WV von "mehr als 200" ausgehen.

Leiharbeiter zählen ja auch mit, wenn sie seit mehr als 3 Monaten dabei sind.

P
Pickel

22.12.2021 um 17:05 Uhr

Allerdings betrifft der Begriff "in der Regel" nicht nur den einen Zeitpunkt X.

Man wird bei so knappen Ergebnis (die Leitenden sind evtl. auch noch abzuziehen) schon hinsichtlich zukünftiger Pläne genauer prüfen und argumentieren müssen.

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