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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsgröße 7 oder 9!

M
m-wegener
Nov 2016 bearbeitet

Betriebsratsgröße 7 oder 9! Wir sind ein Unternehmen mit ca. 200 Beschäftigten. Aufgrund des fehlenden Intersses habne wir vor vier Jahren einen Betriebsrat mit 7 Mitgliedern gewählt.(damals waren ca. 195 Beschäftigte( auf der Wählerliste) im Unternehmen). 2010 haben wir nach der Benennung des Wahlvorstandes der Geschäftsleitung mitgeteilt, Aufgrund von 2006, dass wir wieder einen Betriebsrat mit 7 Mitgliedern wählen wollen. Seit dem die Vorschlagliste geöffnet wurde, zeichnet sich ab, dass das Interesse dieses Jahr deutlich größer ist. Meine Frage lautet: Kann ich im Nachhinein der Geschäftsführung mitteilen, dass wir einen 9er Betriebsrat anstatt eines 7er Betriebsrates wählen möchten. Derzeit stehen 202 Beschäftigte auf der Wählerliste!

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Community-Antworten (5)

N
nicoline

19.02.2010 um 10:41 Uhr

m-wegener wenn sich genügend Kandidaten zur Verfügung stellen, ist ein 9er Gremium zu wählen! Da gibt es kein "möchten". Ihr könnt dem AG mitteilen, dass sich abzeichnet, dass der BR bei dieser Wahl die vorgeschriebene Anzahl der Mitglieder erreichen wird!

P
Petrus

19.02.2010 um 10:53 Uhr

Die Frage ist: Was steht im Wahlausschreiben? Gegebenenfalls muss dieses eingezogen und die Wahl neu eingeleitet werden!

R
rolfo

19.02.2010 um 10:56 Uhr

Die Frage ist: Was steht im wahlausschreiben? Gegebenenfalls muss dieses eingezogen und die wahl neu eingeleitet werden! Antwort 2 Erstellt am 19.02.2010 um 09:53 Uhr von Petrus

Dann wäre das Wahlausschreiben schon von vornherein falsch gewesen.

E
Erwin

19.02.2010 um 11:04 Uhr

Unwirksame Betriebsratswahl bei fehlerhafter Bemessung der Betriebsratsgröße.

Bei Fehlern im Wahlausschreiben kann der Wahlvorstand offenbare Unrichtigkeiten jederzeit korrigieren, bei sachlichen Unrichtigkeiten hingegen muss er ein neues Wahlausschreiben mit allen zwingenden Angaben erlassen. Auch die Fristen beginnen von Neuem.

Unterlässt der WV hier die Berichtigung und den neuen Ansatz der Wahl, ist die Wahl anfechtbar.

LAG München v. 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07 http://www.betriebsrat.com/downloads/04_urteile/br-wahl/urteil_unw_br-wahl_bei_fehlerhafter_bemessung_der_br-groesse.rtf

P
Petrus

19.02.2010 um 11:07 Uhr

@rolfo: Eben. Wenn im Wahlausschreiben steht, dass 7 BRM zu wählen sind, obwohl sich aus §9 BetrVG ergibt, dass 9 zu wählen sind, hilft nur die Neueinleitung der Wahl

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