Noch eine Frage zu der Einstellung der ausgelernten Azubis: die Einstellung erfolgte ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats. Die nachträgliche Anhörung (Arbeitsvertrag läuft bereits seit 01.02.2011) wurde dem BR am 23.03.2011 vorgelegt. Läuft hier auch die Wochenfrist? Eine nachträgliche Anhörung sieht das BetrVG ja gar nicht vor...