Gültige Beschlussfassung
Hallo geneigte Forumteilnehmer_innen, ich habe eine Frage zur Durchführung eines gültigen Beschlusses. Folgende Situation: Ein Kollege, Ersatzmitglied des BR, möchte in unserer Firma den Arbeitsbereich wechseln und hat sich deshalb auf eine andere, ausgeschriebene Stelle, in unserem Betrieb beworben. Seine Bewerbung wurde nun abgelehnt und ein externer Bewerber soll eingestellt werden. Nun steht die entsprechende Einstellungsanhörung auf der Tagesordnung des BR und wie es der Teufel so will, ist der betroffene Kollege als einzuladendes Ersatzmitglied zu genau dieser Sitzung eingeladen. Wie muss der BR vorgehen um einen rechtlich unangreifbaren und gültigen Beschluss zur Einstellungsanhörung nach §99 durchzuführen? Ich würde vermuten, dass dieses Ersatzmitglied, da es mindestens mittelbar von dem Beschluss betroffen ist, nicht mit abstimmen darf, ersatzweise aber auch kein weiteres Ersatzmitglied geladen werden muss. Ist das korrekt? LG NN
Community-Antworten (3)
03.09.2014 um 17:33 Uhr
Hallo, im Fitting findest du zu diesem Thema eine Antwort. Wenn ich es richtig im Kopf habe, musst du nur für diesen einen Punkt ein neues Ersatzmitglied laden. Am Rest der Sitzung nimmt das "betroffene" Mitglied teil.
03.09.2014 um 17:35 Uhr
Das Ersatzmitglied ist von dem Beschluss nicht betroffen. Weder unmittelbar, noch mittelbar.
03.09.2014 um 18:47 Uhr
sehe ich im Prinzip auch so. Es ist ja eine ganz andere Person die eingestellt werden soll.
Da Ihr aber möglicher Weise eine Zustimmungsverweigerung wegen Benachteiligung eben dieses Ersatzmitglieds formulieren wollt, würde ich die Diskussion gar nicht erst aufkommen lassen und den Kollegen bitten nicht an der Abstimmung teilzunnehmen.
Einer Teilnahme an der Sitzung ansich, steht nichts im Wege.
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