Hallo geneigte Forumteilnehmer_innen,
ich habe eine Frage zur Durchführung eines gültigen Beschlusses. Folgende Situation:
Ein Kollege, Ersatzmitglied des BR, möchte in unserer Firma den Arbeitsbereich wechseln und hat sich deshalb auf eine andere, ausgeschriebene Stelle, in unserem Betrieb beworben. Seine Bewerbung wurde nun abgelehnt und ein externer Bewerber soll eingestellt werden. Nun steht die entsprechende Einstellungsanhörung auf der Tagesordnung des BR und wie es der Teufel so will, ist der betroffene Kollege als einzuladendes Ersatzmitglied zu genau dieser Sitzung eingeladen. Wie muss der BR vorgehen um einen rechtlich unangreifbaren und gültigen Beschluss zur Einstellungsanhörung nach §99 durchzuführen? Ich würde vermuten, dass dieses Ersatzmitglied, da es mindestens mittelbar von dem Beschluss betroffen ist, nicht mit abstimmen darf, ersatzweise aber auch kein weiteres Ersatzmitglied geladen werden muss. Ist das korrekt?
LG NN