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Erbsenzählerei?

N
NickNeu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Forum-TeilnehmerInnen, heute eine Frage für Auskenner der formalen Sitzungsführung und Erbsenzähler, letztendlich aber auch eine Frage über die Rechtssicherheit eines Beschlusses:

Auf der Tagesordnung unserer letzten Sitzung war unter anderem eine Einstellungsanhörung für eine unbefristete 40 Stunden/Woche Stelle. Im Verlauf der Diskussion (inklusive Nachfrage bei der Personalleiterin) wurde klar: es handelt sich um eine 30 Stunden/Woche Stelle. Meine Frage: Muss durch diese nach der Stundenzahl falsch eingereichte Einstellungsanhörung ein neuer Tagesordnungspunkt (Änderung der Tagesordnung -> alle müssen zustimmen) aufgemacht werden oder genügt eine inhaltliche Korrektur des Tagesordnungspunktes ohne Zwang der Zustimmung aller anwesenden Betriebsräte?

LG

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Community-Antworten (2)

C
celestro

18.05.2016 um 13:32 Uhr

Ich sehe weder einen Grund das eine, noch das andere zu machen. Wenn Ihr Euch in der Sitzung mit der Anfrage des AG zur Einstellung auseinandersetzt und auf Nachfrage sich rausstellt "nur 30 Stunden", dann braucht man die TO nicht zu ändern (und zwar überhaupt nicht). Es wird einfach in die Niederschrift aufgenommen, das die Rückfrage ergab "30 Stunden" und der Beschluss gefasst.

Alternativ könnte man die Anfrage an den AG zurück geben, weil Sie falsch ist und um Korrektur bitten. Aber man muß es ja nicht übertreiben und dafür eine neuerliche Sitzung riskieren.

G
gironimo

18.05.2016 um 19:24 Uhr

Ja - da würde ich auch sagen, dass man statt BR-Arbeit auch Erbsen zählen kann.

Und außerdem - Ihr wolltet doch sicherlich nicht widersprechen?

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