Erstellt am 04.04.2011 um 09:37 Uhr von Ulrik
Das unterliegt m. E. dem Datenschutz.
Die GL gibt ja hiermit Inhalte der Personalakte des Mitarbeiters an andere MA weiter. Auch wenn vielleicht nicht der Inhalt der Abmahnung genannt wird, allein die Info, daß eine Abmahnung erteilt wurde, ist m. E. schon zu viel.
Allerdings gibt es MA im Unternehmen, die berechtigt von einer Abmahnung Kenntnis erlangen dürfen. Personalabteilung, Führungskraft des MA, Bichhaltung, sofern ein Bussgeld damit verbunden ist, Betriebsrat, etc.
Erstellt am 04.04.2011 um 09:50 Uhr von rkoch
Ganz so einfach ist es nicht... Der INHALT der Abmahnung dürfte persönlichen Charakters sein. Der Umstand das es eine gegeben hat hingegen wird in den seltensten Fällen ein persönliches Geheimnis darstellen da ja eine Vertragsverletzung gerügt wird, und sofern diese stichhaltig ist wird diese i.d.R. auch anderen AN nicht verborgen geblieben sein....