GF übergeht BR bei Eingruppierung neuer Mitarbeiter
Hallo,
ich will mal nachfragen, wie folgende Angelegenheit bei euch in den Betrieben gehandelt wird: Unser GF will partout keine Angaben zu Eingruppierungen bereits in der internen Stellenausschreibung bekannt geben. So überrascht er uns (BR) immer wieder bei der Anhörung mit den meistens bereits mit den Anwärtern verhandelten Gehältern. Wenn wir gegen die Eingruppierung widersprechen, argumentiert er, er könne das ja nun nicht mehr rückgängig machen. Über das Gehalt werde nun mal erst im Vorstellungsgespräch verhandelt. .... Wie können wir ihn dazu bringen, dass er mit uns über die Eingruppierung verhandelt, B E V O R er den Bewerbern Zusagen macht (denen wir dann aus Gründen der Lohngerechtigkeit widersprechen müssen)? Oft will er einen bestimmten Kandidaten einfach nur unbedingt haben; die dem BR gegenüber gemachten Angaben über das Stellenprofil lassen aber meistens nur eine geringere Gruppe zu (Gleichbehandlungsgrundsatz). Wir haben kein ERA, sondern noch den alten Entgelt-TV der Metall- und ELektroindustrie. Hier gibt es ja auch Gruppenmerkmale, aber die berücksichtigt GF so gut wie nicht. Es gibt auch keine Stellenbeschreibungen. Wir können lediglich aufgrund des Stellenprofils gem. internem Aushang entscheiden
Community-Antworten (1)
02.04.2011 um 13:54 Uhr
. . . nach dem, was ich so aus den Kommentaren rauslese, soll der AG zwar vorher informieren, aber es wird als nicht so dramatisch angesehen, wenn er es nicht tut. Allerdings läuft er dann Gefahr, dass Ihr die Zustimmung verweigert und er nur die Möglichkeit hat, entweder seine Versprechung gegenüber dem AN zu widerrufen, bzw. zu korrigieren, oder Eure fehlende Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen zu lassen. Macht er das trotz fristgemäßem Widerspruch nicht, kommt der § 101 BetrVG zur Anwendung . . .
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