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Wer zahlt bei Arbeitsausfall

L
lesamis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage. Wie ist das wenn morgens die Leute zur Arbeit kommen und dann wg. Arbeitsmangel wieder nach hause geschickt werden. Geht das aufs Zeitkonto oder Urlaub oder muß das der AG ausgleichen auf seine Kosten. Die AN bieten ja ihre Arbeitskraft vertragsgemäß an. Vielen Dank füreure Antworten

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

01.04.2011 um 12:57 Uhr

Hi,

siehe hierzu den § 615 BGB, Annahmeverzug des AG.

Wennd er AN kommt, seine Arbeitsleistung anbietet, und der AG ihn heimschickt, weil nichts zu tun ist, dann muß der AG zahlen. Gilt natürlich nicht, wenn der MA an diesem Tag gar nicht zur Arbeit eingeplant war.

N
nicoline

01.04.2011 um 13:00 Uhr

lesamis, zum Nachlesen:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html => kopieren und einfügen

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