Wer zahlt bei Arbeitsausfall
Hallo, ich bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage. Wie ist das wenn morgens die Leute zur Arbeit kommen und dann wg. Arbeitsmangel wieder nach hause geschickt werden. Geht das aufs Zeitkonto oder Urlaub oder muß das der AG ausgleichen auf seine Kosten. Die AN bieten ja ihre Arbeitskraft vertragsgemäß an. Vielen Dank füreure Antworten
Community-Antworten (2)
01.04.2011 um 12:57 Uhr
Hi,
siehe hierzu den § 615 BGB, Annahmeverzug des AG.
Wennd er AN kommt, seine Arbeitsleistung anbietet, und der AG ihn heimschickt, weil nichts zu tun ist, dann muß der AG zahlen. Gilt natürlich nicht, wenn der MA an diesem Tag gar nicht zur Arbeit eingeplant war.
01.04.2011 um 13:00 Uhr
lesamis, zum Nachlesen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html => kopieren und einfügen
Verwandte Themen
Arbeitsausfall durch Autounfall - wer kommt für den Arbeitsausfall auf?
ÄlterWenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall hat und dadurch zu spät zur Arbeit kommt bzw. gar nicht mehr kommt, muß er dann dafür Urlaub oder Überstunden nehmen oder wer kommt für de
Arbeitsausfall aufgrund technischer Probleme - muss dafür Urlaub oder Gleitzeit genommen werden?
ÄlterDas Unternehmen schickt seine Mitarbeiter nach Hause, da der Server ausgefallen ist und eine Reperatur hierfür ansteht - mit stundenweisem Arbeitsausfall oder bei Erneuerung des Severs können die Mita
Entgeltfortzahlung an Feiertagen (stundenweiser Arbeitsausfall)
ÄlterGuten Morgen, gemäß EntgFG muss bei feiertagsbedingten Arbeitsausfall das Arbeitsentgelt so weitergezahlt werden, wie es sonst ohne den Feiertag zu zahlen wäre. Dabei muss der Grund des Arbeitsausfal
Witterungsbedinter Arbeitsausfall
ÄlterHallo Forengemeinde, kann mir jemand ein bindendes Gesetz zur Ganzjahresbeschäftigung geben? Folgendes Problem. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen welches sowohl für Privat als auch für
Kurzarbeit Anforderungen
ÄlterHallo zusammen, ich benötige mal bitte euer Schwarmwissen. Wir haben aktuell Kurzarbeit. Die Voraussetzungen dafür sind ja bekanntermaßen, das mindestens ein Drittel der Beschäftigten einen Arbeitsaus