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Schichtarbeit im Alter

B
Brigachkatz
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich wurde von einer MA gefragt ob es ein Gesetz gibt was besagt, daß man ab einem bestimmten Alter von Schichtarbeit befreit ist.

Die MA ist 57 Jahre alt, keine Schwerbehinderung. Unser Betrieb ist nicht im Arbeitgeberverband, keine Gewerkschaft.

Habe selbst nichts dazu gefunden.

Danke im voraus

Brigachkatz

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Community-Antworten (6)

N
nicoline

31.03.2011 um 19:26 Uhr

Hallo Brigachkatz,

ob es ein Gesetz gibt was besagt, daß man ab einem bestimmten Alter von Schichtarbeit befreit ist. Leider nicht. Möglich sind Regelungen in einem TV, hört sich aber nicht so an,als ob das bei Euch zutreffen könnte. Wenn diese Schichtarbeit auch Nachtarbeit enthält, könnte die MA mit Hilfe § 6 Abs. 3 ArbZG versuchen, aus der Nachtarbeit herauszukommen. Dann würden aber auch evtl. Zuschläge wegfallen.

B
Brigachkatz

31.03.2011 um 22:57 Uhr

Danke nicoline,

MA arbeitet nur Früh- und Spätschicht.Fehlende Zuschläge für Spätschicht wären kein Problem.

Hab schon überlegt ob evtl. ein Attest was bringt, da sie die letzten Jahre immer öfter krank ist. Die Beschwerden werden schlimmer seit sie nach etwa 15 Jahren Tagschicht Schichtarbeit in Früh/Spät machen muss (ca. 6 Jahre). Sie war damals noch Gewerkschaftsmitglied (IG-Metall), was ihr aber bezüglich der Arbeitszeiten auch nichts genützt hat. Ich denke daß ihr Gesundheitszustand viel mit der psychischen Belastung zu tun hat.

L
Laffo

31.03.2011 um 22:57 Uhr

@Brigachkatz,nicoline

Abs.4 ..

ein Attest kann aber auch nach hinten losgehen! Arbeitsvertrag wird nicht mehr erfüllt...Konsequenz..? außer sie könnte nachts nicht allein(unbeaufsichtigt)arbeiten z.B. Epilektikerin

N
nicoline

31.03.2011 um 23:04 Uhr

Laffo, Abs.4 a) Nachtarbeit b) Kind unter 12 Jahren betreuen c) schwer pflegebedürftigen Angehörigen betreuen

wenn es denn zutrifft......???

N
nicoline

31.03.2011 um 23:12 Uhr

Brigachkatz, Sie war damals noch Gewerkschaftsmitglied (IG-Metall), was ihr aber bezüglich der Arbeitszeiten auch nichts genützt hat. Hätte der BR da nützen können???

Ich denke daß ihr Gesundheitszustand viel mit der psychischen Belastung zu tun hat.

dann sollte sich der BR vielleicht mal darum kümmern und im Wege des Arbeitsschutzes vielleicht etwas unternehmen, wenn möglich:

http://www.arbeitsmedizin-jena.de/e-learning/psychische-belastungsanalyse.html

B
Brigachkatz

01.04.2011 um 08:45 Uhr

Die MA war sowohl beim BR, als auch anschließend bei der Gewerkschaft. Ich war damals noch nicht im BR, habe aber die entsprechenden Unterlagen in unserem Archiv gefunden. Es war weder vom BR noch von der Gewerkschaft was zu machen.

Wegen des Arbeitsschutzes können wir nichts machen, da die Arbeit weder körperlich anstrengend ist noch ist es laut oder schmutzig (zu 70 % Sichtkontrollarbeiten mit Mikroskop oder Lupe). Außerdem arbeiten ca. 12 Frauen in Früh/Spät Wechselschicht und es sind zwei dabei die altersmäßig gleich sind.

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