Erstellt am 31.03.2011 um 17:26 Uhr von nicoline
Hallo Brigachkatz,
*ob es ein Gesetz gibt was besagt, daß man ab einem bestimmten Alter von Schichtarbeit befreit ist.*
Leider nicht. Möglich sind Regelungen in einem TV, hört sich aber nicht so an,als ob das bei Euch zutreffen könnte.
Wenn diese Schichtarbeit auch Nachtarbeit enthält, könnte die MA mit Hilfe § 6 Abs. 3 ArbZG versuchen, aus der Nachtarbeit herauszukommen. Dann würden aber auch evtl. Zuschläge wegfallen.
Erstellt am 31.03.2011 um 20:57 Uhr von Brigachkatz
Danke nicoline,
MA arbeitet nur Früh- und Spätschicht.Fehlende Zuschläge für Spätschicht wären kein Problem.
Hab schon überlegt ob evtl. ein Attest was bringt, da sie die letzten Jahre immer öfter
krank ist.
Die Beschwerden werden schlimmer seit sie nach etwa 15 Jahren Tagschicht Schichtarbeit in Früh/Spät machen muss (ca. 6 Jahre).
Sie war damals noch Gewerkschaftsmitglied (IG-Metall), was ihr aber bezüglich der Arbeitszeiten auch nichts genützt hat.
Ich denke daß ihr Gesundheitszustand viel mit der psychischen Belastung zu tun hat.
Erstellt am 31.03.2011 um 20:57 Uhr von Laffo
@Brigachkatz,nicoline
Abs.4 ..
ein Attest kann aber auch nach hinten losgehen! Arbeitsvertrag wird nicht mehr erfüllt...Konsequenz..? außer sie könnte nachts nicht allein(unbeaufsichtigt)arbeiten z.B. Epilektikerin
Erstellt am 31.03.2011 um 21:04 Uhr von nicoline
Laffo,
Abs.4
a) Nachtarbeit
b) Kind unter 12 Jahren betreuen
c) schwer pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
wenn es denn zutrifft......???
Erstellt am 31.03.2011 um 21:12 Uhr von nicoline
Brigachkatz,
*Sie war damals noch Gewerkschaftsmitglied (IG-Metall), was ihr aber bezüglich der Arbeitszeiten auch nichts genützt hat.*
Hätte der BR da nützen können???
*Ich denke daß ihr Gesundheitszustand viel mit der psychischen Belastung zu tun hat.*
dann sollte sich der BR vielleicht mal darum kümmern und im Wege des Arbeitsschutzes vielleicht etwas unternehmen, wenn möglich:
http://www.arbeitsmedizin-jena.de/e-learning/psychische-belastungsanalyse.html
Erstellt am 01.04.2011 um 06:45 Uhr von Brigachkatz
Die MA war sowohl beim BR, als auch anschließend bei der Gewerkschaft.
Ich war damals noch nicht im BR, habe aber die entsprechenden Unterlagen in unserem
Archiv gefunden.
Es war weder vom BR noch von der Gewerkschaft was zu machen.
Wegen des Arbeitsschutzes können wir nichts machen, da die Arbeit weder körperlich
anstrengend ist noch ist es laut oder schmutzig (zu 70 % Sichtkontrollarbeiten mit
Mikroskop oder Lupe).
Außerdem arbeiten ca. 12 Frauen in Früh/Spät Wechselschicht und es sind zwei dabei
die altersmäßig gleich sind.