Hallo zusammen,
ich habe da mal ´ne Frage:
Ich bin zurzeit Vorsitzende des Wahlvorstands für die JAV-Wahl in einer Landesbehörde.
Zurzeit läuft die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge.
Da wir nur eine Person in der Jugendvertretung haben (18 Wahlberechtigte) ist bei uns Personenwahl. Briefwahl ist angeordnet da wir verschiedene Außenstellen mit Azubis haben und die GJAV gleichzeitig gewählt wird.
Die übergeordnete Stufe (GJAV) wird Listenwahl machen.
Meine Fragen:
• Muss ist die Ordnungsnummern aus der obersten Stufe übernehmen? und wie soll das gehen. Ich denke, da bei uns Personenwahl stattfindet sind wir unabhängig.
• Zwei Gewerkschaften reichen an unterschiedlichen Tagen Wahlvorschläge ein. 1. Tag Gewerkschaft A mit zwei einzelnen Vorschlägen. Wir haben ja Personenwahl, ist ok, ich würde die Reihenfolge in unserer nächsten Vorstandssitzung auslosen. Gewerkschaft B reicht am 2. Tag eine Liste ein, mit vorgegebener Lfd.Nr., 4 Personen. Was nun? ich würde die Reihenfolge der Personen dieser Liste ebenfalls in unserer nächsten Sitzung auslosen lassen. Somit hätte ich 6 einzelne Personen auf dem Stimmzettel. Person 1 u.2 vom 1. Tag und 3 bis 6 vom 2. Tag in ausgeloster Reihenfolge.
Aber ist das so rechtlich richtig? Ich konnte bei der Gewerkschaft keine befriedigende Antwort bekommen, vielleicht seit ihr erfahrener.