Erstellt am 31.03.2011 um 15:58 Uhr von wölfchen
. . . Gegenfrage: ein Schiff ist 22m lang und 10m breit. Wie alt ist der Kapitän?
Das soll heißen, ohne Zusatzinfo kann keiner so kategorisch die Frage beantworten. In welchem Lehrjahr ist der Lehrling, steht er vielleicht kurz vor dem Abschluss? Ist ein Fachverkäufer in erreichbarer Nähe? Oder steht er allein auf weiter Flur? Was steht denn im Ausbildungsvertrag? Wird er von dem Geschäft zur Ausbildung delegiert, oder macht er dort nur sein Praktikum?
Erstellt am 01.04.2011 um 09:57 Uhr von rkoch
Mal ein Versuch einer Antwort andersherum:
Es gibt kein gesetzliches Verbot einen Lehrling NICHT alleine in einem Fachgeschäft einzusetzen.
Die Pflichten des Ausbildenden sind abschließend in §14 BBiG geregelt. So lange also der Lehrling nicht "sittlich oder körperlich gefährdet wird" oder "die Aufgabe (Führen der Filiale) dem Ausbildungszweck nicht dient oder ihre körperlichen Kräften übersteigt" spricht nichts dagegen.
Wen der AG mit dem Führen einer Filiale beauftragt ist seine Sache. Und wenn er irgendwen von der Straße hereinzieht und sagt "mach mal!" ist das auch seine Sache. Das Risiko das die Sache in die Hose geht trägt er selbst.
Wenn der Lehrling allerdings nur als Arbeitskraft missbraucht wird und ansonsten der AG seine Pflicht versäumt ihm "die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermittelt, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung nicht in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführt, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann", dann ist es auch nicht erlaubt ihn allein in der Filiale einzusetzen. Denn dann ist §27 BBiG nicht erfüllt.
Erstellt am 01.04.2011 um 10:22 Uhr von betriebsratten
Und überhaupt...Fachgeschäft
Hat das u,U. eine Rechtsform wie GmbH oder GBR, welche ein Mindestalter oder Mindestqualifikation fordert? Wäre auch zu klären...
Heute nennt sich ja jede ein Euro Bude schon fachgeschäft ;-)