Erstellt am 31.03.2011 um 09:19 Uhr von rkoch
Wenn ein BRM die Wahl nicht annimmt dann ist es ganz raus.
So weit es sich nicht schon aus der Begrifflichkeit "das Amt NICHT annehmen" ergibt, folgender Erklärungsversuch:
Die Reihenfolge der Nachrücker ist fest und kann niemals verändert werden. Das BRM kann also nicht willkürlich auf einen weiter hinten liegenden Platz "zurücktreten". Ein weiter hinten stehendes EBRM könnte nicht seinen Platz einnehmen so lange er noch auf der Liste steht. Geht also nicht, ergo muss das BRM ganz und gar zurücktreten oder das Amt annehmen.