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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Begründung zur Ablehnung von Kandidaten

E
Esmaralda
Nov 2018 bearbeitet

Guten Morgen liebe Kollegen, wir haben die Wahlen zum BR als Listenwahlen ausgeschrieben. Nach Ablauf der Vorschlagsfrist lag uns eine Liste mit 2 Vorschlägen vor. Beide Kollegen sind lt. Wahlvorstand nicht wählbar. Die Ablehnung wurde den KandidatenInnen schriftlich, mit der Begründung mitgeteilt. Muß der Wahlvorstand die Gründe zur ablehnung offen im Intranet bekannt geben? Der Betreibsratsvorsitzende hat unszu verstehen gegeben, die Entscheidung nochmals zu überdenken. Darf er das?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

17.03.2010 um 10:06 Uhr

@esmeralda Teilt dem WV mit, dass er die Wahl neu macht und sich schulen lässt...

M
monalisa

17.03.2010 um 10:23 Uhr

@Esmeralda, allein schon: "Der Betreibsratsvorsitzende hat unszu verstehen gegeben...." ist schon Quatsch! Der Betriebsrat (Vorsitzender) hat mit der Wahl gar nix zu tun. Euer Wahlvorstand sollte sich wirklich besser an den Rat von Kölner halten! Nur (Herr Kölner!) umgekehrt! Zuerst schulen - das zwar dringendst - und dann die Wahl neu machen.
So wird ein Schuh draus! 'grins'

D
diealte

17.03.2010 um 10:36 Uhr

@esmeralda

Wer wählbar ist ergibt sich aus § 8 BetrVG, wenn also keiner der dort aufgeführten Gründe gegeben sind, währe die Wahl anfechtbar/ nichtig. Auch wenn der WV fälschlicher weise Wahlbewerber ableht mit dem Hinweis, leitende Ang und sie sind es nicht. Führungskräfte, egal als welcher Ebene sind nicht zwingend leitende Ang. Gleiches gilt für den Leiter der Personalstelle.

Den Grund der Ablehnung hast Du ja leider nicht aufgeführt.

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