Erstellt am 17.03.2010 um 09:06 Uhr von Kölner
@esmeralda
Teilt dem WV mit, dass er die Wahl neu macht und sich schulen lässt...
Erstellt am 17.03.2010 um 09:23 Uhr von MonaLisa
@Esmeralda,
allein schon: "Der Betreibsratsvorsitzende hat unszu verstehen gegeben...." ist schon Quatsch! Der Betriebsrat (Vorsitzender) hat mit der Wahl gar nix zu tun.
Euer Wahlvorstand sollte sich wirklich besser an den Rat von Kölner halten!
Nur (Herr Kölner!) umgekehrt! Zuerst schulen - das zwar dringendst - und dann die Wahl neu machen.
So wird ein Schuh draus! 'grins'
Erstellt am 17.03.2010 um 09:36 Uhr von diealte
@esmeralda
Wer wählbar ist ergibt sich aus § 8 BetrVG, wenn also keiner der dort aufgeführten Gründe gegeben sind, währe die Wahl anfechtbar/ nichtig. Auch wenn der WV fälschlicher weise Wahlbewerber ableht mit dem Hinweis, leitende Ang und sie sind es nicht. Führungskräfte, egal als welcher Ebene sind nicht zwingend leitende Ang. Gleiches gilt für den Leiter der Personalstelle.
Den Grund der Ablehnung hast Du ja leider nicht aufgeführt.