Erstellt am 30.03.2011 um 16:50 Uhr von Catwaezle
Ja, es ist rechtens. Der BRV ist ein BRM wie jedes andere auch. Er hat zwar mehr Pflichten, aber nicht mehr Rechte.
Erstellt am 30.03.2011 um 16:52 Uhr von Ulrik
Zunächst mal gilt, dass jedes BRM selbst entscheidet, wann es BR-Arbeit macht.
Dazu braucht es keine "Genehmigung" oder Absprache mit dem Vorsitzenden.
Solange die BRM sich ordnungsgemäß beim Vorgesetzten abmelden, ist das ok.
Was meinst Du denn mit inoffizieller Sitzung?? Die drei haben sich zusammengesetzt und ein Thema diskutiert??
Können sie ja gerne tun.
Nur beschliessen kann diese Zusammenkunft nichts. Das geht nur in der vom BRV einberufenen Sitzung unter Nennung der Tagesordnungspunkte.
Und in dieser Sitzung können dann auch nur diese TOP beschlossen werden, sofern nicht alle BRM einverstanden sind, einen weiteren TOP aufzunehmen und zu beschliessen.