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Listenvertreter der Wahlvorschlagsliste

G
GastBR
Nov 2016 bearbeitet

muss der Listenvertreter einer Wahlvorschlagsliste immer die 1 Person sein?

oder kann der Listenvertreter auch eine Person sein die z.B. als 4.tes auf der Liste steht

1.02901

Community-Antworten (1)

N
nicoline

30.03.2011 um 13:43 Uhr

GastBR *oder kann der Listenvertreter auch eine Person sein die z.B. als 4.tes auf der Liste steht * Ja, kann, er/sie muss nur ausdrücklich als Listenvertreter/in benannt sein:

§ 6 Wahlordnung => Vorschlagslisten Abs.4 Wenn kein anderer Unterzeichner der Vorschlagsliste ausdrücklich als Listenvertreter bezeichnet ist, wird der an erster Stelle Unterzeichnete als Listenvertreterin oder Listenvertreter angesehen. Diese Person ist berechtigt und verpflichtet, dem Wahlvorstand die zur Beseitigung von Beanstandungen erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstands entgegenzunehmen.

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