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Personalratschulung - Kosten zunächst vorstrecken?

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ilamred
Dez 2021 bearbeitet

Hallo,

ich habe heute meine Einladung zur Personalratsschulung mit Programm und Zeiten erhalten. Dabei war ein Überweisungsträger, nachdem ich die Kosten (Euro dreistellig für drei Tage) zunächst vorstrecken soll und dann vom AG wieder erstattet bekommen soll.

Ist das mit dem Vorstrecken normal?

Gruß.

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Community-Antworten (4)

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ilamred

19.12.2021 um 09:41 Uhr

Ja, der AG muss bezahlen, das ist doch klar. DIE Frage hier ist jedoch: warum soll ich als Personalrat diese Kosten zunächst VORTRECKEN und dann mit dem AG abrechnen?

P
Pickel

19.12.2021 um 12:47 Uhr

„ Ja, der AG muss bezahlen, das ist doch klar.“

U
UliPK

19.12.2021 um 18:48 Uhr

Aus dem Link von Dummerhund "Worauf muss der Personalrat achten?

Für die Teilnahme an Seminaren und die Kostenübernahme durch die Dienststelle bedarf es eines ordnungsgemäßen Personalratsbeschlusses. Der Personalrat muss beschließen, welches Mitglied an welchem Seminar teilnehmen soll (»Entsendungsbeschluss«). Bei Spezialseminaren sollte der Personalrat noch die besondere Aktualität des Themas und die Schulungsbedürftigkeit des zu entsendenden Mitglieds anmerken."

Wenn du es so gemacht hast, wie es da steht, muss der AG die Kosten übernehmen. Vorstrecken muss man auch nicht, normal rechnen die Schulungsträger mit deinem AG ab.

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