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AG weigert sich Grundlagen-Seminarkosten zu übernehmen - was tun?

S
Shorty
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

unser BR hat einen Beschluss gefasst, ein BRM zu einer Grundlagenschulung zu schicken. Das wurde auch dem AG schon vor 2 Moaten mitgeteilt, damit dieser genug Zeit hat sich darauf einzustellen das diese Mitarbeiterin in der Zeit fehlt und das er die Kosten tragen muss. Es handelt sich um ein 3 Tage Seminar.

Der Arbeitgeber weigert sich nun aber die Kosten dafür zu tragen und meint, die Kollegin sei noch nicht so weit für diese Schulung (was völliger Quatsch ist - sie soll ja zum Seminar um was zu lernen) außerdem will er ihr auch die Arbeitszeit nicht vergüten.

Das Seminar soll Mitte Oktober stattfinden. Die Kosten alleine "vorstrecken" kann die Kollegin nicht - wie sollen wir uns verhalten?

Wie schnell geht eine Klage in diese Richtung durch? Wer kann uns helfen???

5.39004

Community-Antworten (4)

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carrie

26.09.2007 um 00:39 Uhr

hallo wenn euer AG etwas gegen das Seminar hat müßte er, solltet ihr euch nicht einigen, zur Einigungsstelle gehen, chancen wird er keine haben da es sich ja um ein Grundseminar handelt. Als erstes solltet ihr euch an den Veranstalter des Seminars wenden, die können euch gut beraten. Ebenso eure zuständige Gewerkschaft! da geht es aber auch nur um die zeitliche Lage die der AG monieren kann, ansonsten hat er bei notwendigen Schulungen wenig Aussicht auf Erfolg! Hoffe ich konnte etwas zur Hilfe beitragen

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paula

26.09.2007 um 01:14 Uhr

@carrie

ich bezweifel, dass die Einigungsstelle hier zuständig ist. Die Anrufung der Einigungsstelle ist nur vorgesehen, wenn der AG die Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten in Hinblick auf die zeitliche Lage moniert. Nur in diesem einen Fall ist die Einigungsstelle überhaupt zuständig. Sie kann in diesem besonderen Fall auch nur vom AG angerufen werden und nicht vom BR.

Ansonsten ist das Arbbeitsgericht im Beschlussverfahren zuständig. Streitig ist leider bis heute ob es auch die Möglichkeiten eines einstweiligen Rechtschutzes gibt. Die einzelnen Arbeitsgerichte entscheiden hier immer noch unterschiedlich

Beschluss fassen und RA beauftragen...

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carrie

26.09.2007 um 09:11 Uhr

@paula das habe ich doch geschrieben das es da nur um die zeitliche lage geht (4. Satz). war vielleicht etwas unübersichtlich von mir zusammengefasst, sorry(da hat mich schon die Müdigkeit übermannt). Habe ein komplettes Buch nur über Seminare und dort wird als Tipp angegeben das man sich am besten an den Veranstalter des Seminars wenden sollte, da die am besten mit dieser Lage bescheid wissen.

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paula

26.09.2007 um 11:53 Uhr

@carrie

das Problem hier ist aber doch, dass der AG nicht die zeitliche Lage in Hinblick auf die betriebliche Notwendigkeiten bestreitet. Er behauptet doch, dass der MA noch nicht so weit sei und daher das Seminar nicht erforderlich sei. Das ist aber nicht der Fall der § 37 Abs. 6 S. 5 BetrVG.

Meines Erachtens geht hier nur etwas im Beschlusverfahren.

Dein Tipp mit der Anfrage beim Seminaranbieter ist in der Regel sicher aber sicher gut!

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