Erstellt am 19.11.2019 um 23:35 Uhr von celestro
Möglichkeit 1: sich einen Vorschuss geben lassen
Möglichkeit 2: das Thema dürfte mitbestimmungspflichtig sein, da kann man dann also schon was machen
Erstellt am 19.11.2019 um 23:56 Uhr von Dummerhund
Hab ich ja noch nie gehört sowas das man die kosten vorstrecken soll.
Der Betriebsrat ist von den Schulungskosten (Seminargebühr, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung) freizustellen.
Diese Aussage ist eigentlich eindeutig!!!!!!!!!!!
https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/kostenuebernahme-budgetierung
Erstellt am 20.11.2019 um 07:10 Uhr von Kratzbürste
Unsere Aussendienstler machen das so - haben dafür aber einen dauerhaften Reisekostenvorschuss von 2000.- Euro.
Erstellt am 20.11.2019 um 08:33 Uhr von Kjarrigan
Zur Frage ob das Behinderung der BR Arbeit ist: Wird der BR anders behandelt als andere AN die eine Dienstreise haben. Müssen z.B. die Führungskräfte auch 8 Wochen auf ihr Geld warten?
Das man kleine Beträge (z.B. Taxi, S-Bahn Tickets) vorstreckt, kann man ja noch hinnehmen. Hotel (wenns 1 oder 2 Nächte sind) ja auch grad noch. Aber die Bearbeitungszeit von 8 Wochen finde ich auch zu lang.
Ich würde hier versuchen eine Reisekosten BV abzuschließen, inder man dann Vorschüße, aber auch Bearbeitungszeiten definieren kann.
Für Mietwagen kann man auch Firmenkarten bestellen, die dann direct mit der Firma (ohne Umweg über den Mitarbeiter) abrechnen)
Und die Seminaranbieter (Seminarkosten / Hotel / Verpflegungspauchale) schicken moistens auch eine Rechung direct an die Firma.