Wann Änderungsvertrag
Wir haben aus der Abt. Bügelei eine Mitarbeiterin in die Abteilung Lager umgesetzt. Die MItarbeiterin ist mit der Umsetzung einverstanden und arbeitet auch schon da. Jetzt sagt die Personalchefin, dass sie noch 4 Wochen bis zu einem Vierteljahr auf einen Änderungsvertrag warten soll und eine evtl. Lohnerhöhung, so etwas von "Probezeit". Ich bin der Meinung, dass ein Änderungsvertrag schon ab dem ersten Tag vorgelegt werden muss.
Community-Antworten (1)
29.03.2011 um 19:21 Uhr
Zunächst muss man mal lohnerhöhung von Änderungsvertrag trennen!
Man hat sich hier wohl vereinbart, dass die MA die neue Tätigkeit übernehmen soll. Wenn der AG das mit einer "Art" Probezeit machen will hat er ein paar Instrumente dies zu tun. Eine Probezeit im laufenden Arbeitsverhältnis ist jedoch nicht vorgesehen. Man müßte genau wissen, was wann und wie besprochen wurde, um beurteilen zu können, ob die MA wieder zurückversetzt werden kann.
Die Vergütung richtet sich entweder nach vertraglichen Vereinbarungen oder gibt es ein betriebliches Lohnschema (TV oder BV)? Wenn es eine solche Vergütungsordnung gibt muss man sich diese ansehen um zu beurteilen, ob die MA umzugruppieren war. Lohnansprüche muss die MA aber ggf individualrechtlich einfordern. Der BR kann dies nicht für die MA
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