Erstellt am 29.03.2011 um 12:23 Uhr von pitsieben
@ brilli,
nutze die nächste Betriebsversammlung und frage den BR nach der privaten Nutzung der Dienstfahrzeuge.
Bei der nächsten Wahl können die MA dem BR dann die richtige Antwort geben.
Erstellt am 29.03.2011 um 12:26 Uhr von rtjum
Hallo,
kann doch sein, daß der Dienstwagen nicht der Dienstwagen des BR-Gemiums sondern des BRV ist, da er diesen evtl schon vorher hatte. Wenn dem so ist, dann denke ich hat er auch das Recht private Fahrten damit zu machen.
Wenn allerdings das ganze Gremium gemeint ist, dann stimme ich pitsieben zu, denn ein BR darf weder bevor- noch benachteiligt werden.
Erstellt am 29.03.2011 um 13:54 Uhr von wölfchen
. . . vielleicht ist die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen ja auch vertraglich vereinbart und wird steuerlich entsprechend abgerechnet . . .
P.S.: dann wäre allerdings die gegebene Antwort taktisch sehr unklug und ließe sich höchsten entschuldigen, wenn ihn schon mehrere darauf angesprochen haben und er evtl. etwas genervt war.