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Kündigung bei Krankheit

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Pinky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, da ich eine Weile mich schon im Forum umschaue, denke ich Ihr könnt mir bestimmt helfen. Mein Bruder ist LKW-Fahrer bei einem Subunternehmer. Jetzt ist er leider schon seit 6 Wochen krank und eine Kur wird folgen. Er wartet nur noch auf das OK des Rentenversicherungsträgers. Jetzt hat er ein Rundschreiben seines Arbeitgebers erhalten, dass aufgrund Auftragsrückgänge der Lohn nicht mehr am 15. gezahlt wird sondern am 20. Meinen Bruder betrifft dies ja nicht, da er ja Krankengeld bekommt. Aber wir befürchten jetzt, dass dies eine Taktik ist und irgendwann eine betriebsbedingte Kündigung ins Haus steht. Hat er irgendwelche Chancen? Er ist unterhaltspflichtig für 2 Kinder. Vielen Dank im Voraus für eure Anworten.

Viele Grüße

Pinky

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Community-Antworten (4)

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Ulrik

29.03.2011 um 11:27 Uhr

Ein AG hat bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen eine Sozialauswahl zu beachten. Ist im Betrieb ein BR, so kann dieser das überwachen und einer Kündigung ggfs widersprechen, was deinem Bruder im Falle einer KSch-Klage die Möglichkeit gibt, weiter zu arbeiten. Ist kein BR vorhanden, so bleibt unterm Strich nur der Klageweg vorm ArbG, bis zu dessen Entscheidung es dann max. Arb.LosenGeld gibt.

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Vannelle

29.03.2011 um 11:43 Uhr

Es wäre erstmal interessant zu wissen ob der Subunternehmer wo dein Bruder schafft mehr als 10 Mitarbeiter hat. Unter 10 greift das Kündigungsschutzgesetz nicht

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Forentroll

29.03.2011 um 16:42 Uhr

@Pinky Ich möchte zu dem Beitrag von Vannelle noch folgenden Link hinzufügen: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

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Pinky

29.03.2011 um 17:13 Uhr

Hallo an euch !

Danke erstmal für eure Antworten! Es sind tatsächlich mehr wie 10 Mitarbeiter beschäftigt aber Betriebsrat gibt es leider keinen. Gilt die Sozialauswahl trotzdem? Wir vermutet, dass es gar keine Auftragsrückgänge gibt, da es vor 6 Wochen noch Arbeit im Überfluss gab. Denken dass das Rundschreiben eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen soll. Für mich scheint das eine "Vorarbeit" des Arbeitgebers zu sein. Er weis ganz genau, dass er wegen einer Krankheit nicht kündigen darf.

Grüßle Pinky

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