Kein Ersatzmitglied mehr da
guten morgen liebes forum,
ich gehe nun bald in elternzeit und für mich gibt es kein ersatzmitglied.
was passiert mit unserem 3köpfigen betriebsrat (2 männer, 1 frau)?
dieser ist ja nun nicht beschlussfähig. gibt es eine möglichkeit, neu zu wählen (frau) ohne, dass gleich der gesamt BtR neu gewählt werden muss?
meine mitgliedschaft ruht ja für die elternezeit, danach stehe ich wieder zur verfügung.
danke für eure antworten :-)
Community-Antworten (6)
29.03.2011 um 10:37 Uhr
Siehe Antworten zu Thread 39599
Oder war da noch was offen?
29.03.2011 um 11:57 Uhr
hallo ulrik,
habe leider keine definitive aussage, was nun passiert wenn kein ERBM mehr da ist.
habe frage noch mal neu ggestellt, in der hoffnung, neue erkenntnisse zu bekommen.
ob es eben eine möglichkeit gibt, den bestehenden BtR zu lassen. wenn ja wie. eine neuwahl wollen wir möglichst umgehen.
liebe grüße :-)
29.03.2011 um 12:16 Uhr
Ok. Ist denn gar kein EBRM mehr da, oder so wie rkoch vermutete, nur keins mehr, das die Minderheitenquote erfüllt?
29.03.2011 um 12:19 Uhr
Beantwortet meine Antwort von heute im anderen Thread Deine Frage immer noch nicht? Dann must Du wohl Deine Frage oder die Darstellung der Lage präzisieren.... Mehr als das was die anderen Kollegen gesagt haben (plus meine Antwort) fällt mir zu dieser Aufgabenstellung nicht ein......
ob es eben eine möglichkeit gibt, den bestehenden BtR zu lassen. wenn ja wie. eine neuwahl wollen wir möglichst umgehen.
Das wurde auch schon beantwortet: So lange Du oder deine beiden männlichen Kollegen nicht zurücktreten GIBT es keine Neuwahl. Und selbst WENN Du zurücktrittst und es gibt noch männliche EBRM gibt es ebenfalls keine Neuwahl.
29.03.2011 um 12:38 Uhr
@rkoch
hatte deine antort im anderen thread übersehen. danke sie war sehr ausführlich und hilft schon weiter.
ein männliches ERBM ist noch vorhanden. ich dachte nur, es MUSS die minderheitsquote erfüllt werden. weibliches ersatzmitglied ist im letzten jahr nicht aktiv geworden.
danke
29.03.2011 um 12:53 Uhr
Nochmal: Das weibliche Ersatzmitglied MUSS nicht zwingend selbst aktiv geworden sein!
WENN bei Euch eine Minderheitenquote vorgeschrieben ist UND Du irgendwann einmal in Urlaub warst, dann WAR das Ersatzmitglied per gesetzlicher Definition nachgerückt. Es gibt da in der Rechtsprechung zwar noch immer ein paar Lücken aber die Chance ist gegeben, das ein Gericht dieser Dame den nachwirkenden Kündigungsschutz zugesteht.
BTW: Heißt das ihr macht so selten Sitzungen das während die drei BRM in Urlaub sind mehrere Wochen lang keine Sitzungen stattfinden?
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