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Betriebsratstätigkeit während des Mutterschutzes/ Elternzeit

O
Ookidoki
Nov 2016 bearbeitet

Wie verhält sich meine Betriebsratstätigkeit während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit?

87602

Community-Antworten (2)

T
Tulpe

23.06.2010 um 11:23 Uhr

Du bleibst weiter im Amt. Ein EBR nimmt in dieser Zeit an den Sitzungen teil.

I
Immie

23.06.2010 um 11:36 Uhr

@Okidoki Oder aber du machst die BRArbeit selber weiter wahr, wenn du das möchtest. Du solltest dies entscheiden und dem BRV mitteilen.

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