Betriebsratstätigkeit während des Mutterschutzes/ Elternzeit
Wie verhält sich meine Betriebsratstätigkeit während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit?
Community-Antworten (2)
23.06.2010 um 11:23 Uhr
Du bleibst weiter im Amt. Ein EBR nimmt in dieser Zeit an den Sitzungen teil.
23.06.2010 um 11:36 Uhr
@Okidoki Oder aber du machst die BRArbeit selber weiter wahr, wenn du das möchtest. Du solltest dies entscheiden und dem BRV mitteilen.
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