Vollzeitvertrag durch Teilzeitvertrag in Elternzeit gekündigt
Hallo zusammen,
in unserer Firma arbeitet seit über 13 Jahren eine Kollegin , die in der Elternzeit beim zweiten Kind aus finanziellen Gründen vier Monate vor Ablauf dieser wieder in Teilzeit arbeiten kommen wollte. Das wurde bewilligt und es wurde ein neuer Vertrag aufgesetzt. Bei diesem Termin war niemand vom BR dabei nur zwei Personaler. Die Kollegin unterschrieb gutgläubig diesen Vertrag und sah zwei Tage später, dass dieser nicht befristet sondern unbefristet war und sie nahm sofort Kontakt zur Personalabteilung auf. Es wurde bestätigt, dass durch diesen Vertrag ihre unbefristete Vollzeitstelle gekündigt und durch die unbefristete Teilzeitstelle ersetzt worden war. Die Kollegin bat um rückgängig machen des Vertrages, das wurde abgelehnt mit den Worten, unterschrieben ist unterschrieben. Und sie könne sich ja wieder auf Vollzeitstellen im Haus bewerben. So sei das Procedere. Durch Zufall erfuhr sie von einer Kollegin zwei Jahre später, dass diese Teilzeit in Elternzeit arbeitete und rollte den Vorgang wieder auf. Ihr war damals nicht mitgeteilt worden, dass es diese Möglichkeit überhaupt gab, außerdem hätte zu diesem Gespräch ein BR Mitglied mit dabei sein müssen. Sie suchte Unterstützung beim BR und es gab ein Gespräch mit ihr, dem Personaler und dem BR Mitglied, das war ich. Auch hier zeigte sich der Personaler unnachgiebig, sie habe sich vorher besser informieren müssen. Die Kollegin befand sich zu dem damaligen Zeitpunkt in einer sehr belastenden persönlichen Situation, das war der Grund warum sie auch wieder arbeiten gehen musste. Darauf wurde im Gespräch auch nochmals von seitens des BR hingewiesen, und dass es damals überhaupt keine Aufklärung vom Arbeitgeber gegeben hatte, dass es auch die Möglichkeit gibt, Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Kurz gesagt, es blieb alles wie es war, mittlerweile liegt der Vorfall mit dem Arbeitsvertrag schon fünf Jahre zurück und die Kollegin ist bei 18 Stunden hängengeblieben, wurde immer wieder vertröstet. Meine Frage: Kann man hiergegen noch rechtlich etwas machen, oder ist es jetzt zu spät? Ist dieses Vorgehen überhaupt korrekt. Ich war damals noch nicht BR Mitglied aber würde es natürlich wichtig finden, alles in die Wege zu leiten, um hier den Schaden zu begrenzen. Herzlichen Dank für Eure Antworten im voraus
Community-Antworten (8)
17.12.2021 um 10:26 Uhr
ein BRM muss nicht bei einem Gespräch zwischen AG und AN dabei sein, der AN kann einen BRM mitnehmen aber ein muss ist nicht gegeben. Wenn der AN den geänderten AV unterschrieben hat, dann ist das gültig, es sei den der AN kann nachweisen das er vom AG unter Druck gesetzt oder getäuscht wurde. Wenn ich das richtig lese ist das jetzt über 5 Jahre her? Da hätte die AN damals direkt zum RA gehen müssen um ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen, das hast Du als ihr hoffentlich auch geraten?
Grundsätzlich erlebe ich das immer mal wieder, der AN unterschreibt einen Vertrag beim AG und erkundigt sich danach beim BR was er unterschrieben hat. Erwachsene Menschen sollten wissen: erst unterschreiben wenn man verstanden hat um was es geht, ansonsten nicht unterschreiben.
Die AN kann jetzt nach meiner Einschätzung nur einen Antrag auf Stundenerhöhung stellen, schauste mal hier
https://kanzlei-klostermann.de/erhoehung-der-arbeitszeit-wie-teilzeitkraefte-aufstocken-koennen/
17.12.2021 um 11:56 Uhr
Die Kollegin soll sich an einen versierten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) wenden. Solch ein Fall dürfte viel zu speziell sein, als das hier wirklich jemand etwas sinnvolles dazu sagen könnte.
Als BR würde ich das Thema aber bei der nächsten Betriebsversammlung (bzw. nachdem die Kollegin das mit einem Anwalt geklärt hat) auf die Tagesordnung setzen. Sollte der Anwalt auch zu der Ansicht kommen, dass da "nichts mehr zu retten ist", würde ich als BR den AG ansprechen und sollte der auch hart bleiben, bei der Versammlung, wo ich die Mitarbeiter darauf hinweise MASSIVE Kritik am Vorgehen seitens des AG üben.
17.12.2021 um 12:10 Uhr
eine 5 Jahre alten Fall bei dem der AN eine AV-Änderung freiwillig unterschrieben hat auf einer Betriebsversammlung erörtern? Da steht die Kollegin aber ziemlich dämlich dar und derjenige der das vorträgt zeigt nicht wirklich, das er persönliche Missgeschicke vertraulich behandelt. Zumal der Wunsch nach Teilzeit ja von der AN ausging, nur bei der Umsetzung hat sie nicht aufgepasst. (evt. hat der AG das auch ausgenutzt, nicht auszuschliessen) Ich kenne aber auch Fälle, wo AN erst den BR fragen was möglich ist, dann beim AG doch was anders beantragen und nach 2-Jahren wieder auf der Matte stehen: so wollte ich das eigentlich doch nicht
Da eher auf der Betriebsversammlung allgemein darauf hinweisen, das man nichts sofort unterschriebt, das der BR gerne mit Tipps zur Seite steht und das man jederzeit einen BRM mitnehmen kann. Also schon der AN klar machen, das man dem AG ggf. misstrauen sollte und nicht alles glauben darf, aber ohne Bezug auf konkrete Fälle oder Personen
17.12.2021 um 12:31 Uhr
naja ...ich schrieb ja nirgends, dass man Namen nennen muss / soll bzw. das ohne Rücksprache mit der Kollegin tut. ;-)))
17.12.2021 um 13:00 Uhr
"Da eher auf der Betriebsversammlung allgemein darauf hinweisen, das man nichts sofort unterschriebt, das der BR gerne mit Tipps zur Seite steht und das man jederzeit einen BRM mitnehmen kann. Also schon der AN klar machen, das [...] nicht alles glauben darf, aber ohne Bezug auf konkrete Fälle oder Personen "
Genau so machen wir das bei jeder Betriebsversammlung. :-)
17.12.2021 um 13:01 Uhr
Auf der Betriebsversammlung könnte man den Kollegen empfehlen, aus gegebenem Anlass, Vertragsänderungen nicht voreilig zu unterschreiben. Es muss kein Bezug zu diesem Fall hergestellt werden. Für die Kollegin sehe ich eher schwarz. Für die Änderung der Wochenarbeitszeit hätte es noch nicht einmal einen schriftlichen Vertrag gebraucht. Es gibt ein Urteil bei dem es darum geht, dass eine Teilzeitkraft über Jahre Vollzeit gearbeitet hat. Als der Arbeitgeber sie nun wieder Teilzeit arbeiten lassen wollte hat sie geklagt. Das Gericht hat geurteilt, dass nach, ich glaube, zwei Jahren eine stillschweigende Vertragsänderungen entstanden ist.
17.12.2021 um 13:13 Uhr
Danke für die vielen Antworten, ich habe es bereits auch beim AG thematisiert und auch die Kolleginnen darauf hingewiesen, dass sie diese Verträge aufmerksam lesen sollen und nicht auf Vertrauen. Das letztere wurde bei uns immer sehr hochgehalten, aber die Realität zeigt ja nun das Gegenteil. Wichtig ist hier, dass sie sich ja noch in Elternzeit befand und daher Teilzeit in Elternzeit hätte arbeiten können. Das wurde ihr nicht angeboten, stattdessen gleich der Vertrag komplett geändert und auch zwei Tage später nach Unterschrift ein Rücktritt verweigert. Ich war damals noch nicht BR Mitglied und habe von dem Sachverhalt auch erst später erfahren. Weil die AN sich wunderte, warum andere Kolleginnen Teilzeit arbeiteten, und dass das in Elternzeit möglich war. Daher jetzt alles verspätet.
17.12.2021 um 15:05 Uhr
der AG muss einen AN nicht über Vertragsänderungen aufklären. Es gilt auch kein Widerrufsrecht wie beim Haustürgeschäft. Selbst wenn der AG einen MA arglistig täuscht über den Inhalt einer Vertragsänderung, so gelten § 123 und 124 BGB. Es laufen demnach Fristen und da ist die MA (so wie ich den Sachverhalt verstehe) wohl jenseits von Gut und Böse. Daher ist der Hinweis für Vertragsänderungen bei einer Betriebsversammlung doch ein guter
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