Erstellt am 13.02.2007 um 17:11 Uhr von Lotte
backenhoernchen,
wenn Du regelmäßig in erheblichen Umfang Mehrarbeitsstunden machst, muss der AG nach einer gewissen Zeit, so meine ich mich zu erinnern, Deinem Begehr nach Stundenerhöhung nachkommen.
Suche mal, ob ich das Urteil wiederfinde...
Erstellt am 13.02.2007 um 17:24 Uhr von Kölner
Erstellt am 13.02.2007 um 17:28 Uhr von Rollie
Übersteigt denn die notwendige Betriebsratstätigkeit die Wochenarbeitszeit ?
Erstellt am 13.02.2007 um 18:50 Uhr von Lotte
Köhler Kölner,
ich wußte doch da war was:
BAG, Urteil vom 9.7.2003 - 5 AZR 610/01 -
Frage ist natürlich, ob man das nur auf die Entgeltfortzahlung oder auch auf die regelmäßige Arbeitszeit an sich beziehen kann und ob die Voraussetzungen in dem o.g. Fall überhaupt darauf anzuwenden sind.
Erstellt am 13.02.2007 um 19:06 Uhr von Kölner
@Lotte
Was geht denn vor: BR-Arbeit oder "normale Arbeitsleistung"?
Erstellt am 13.02.2007 um 19:15 Uhr von Lotte
Kölner,
stimmt, da hast Du mich doch glatt beim "Falschdenken" erwischt ;-)))
Erstellt am 13.02.2007 um 19:31 Uhr von Fayence
Lotte,
hast Du wirklich dieses Urteil gesucht und nicht "Ständige Mehrarbeit kann zu Vollzeitvertrag führen"???
P.S.
Abgesehen davon, kommen aus meiner Sicht beide Urteile nicht in Frage!
Erstellt am 14.02.2007 um 10:35 Uhr von backenhoernchen
Hallo,
alleine schon das Schlagwort "Ständige Mehrarbeit kann zu einem Vollzeitvertrag führen" hat mir schon ein wenig weiter geholfen. Habe hierzu ein Urteil gefunden: Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Urteil vom 04. Mai 2006, Az.: 8 Sa 2046/05).
Es ist schon komisch, in den meisten Fällen geht es darum, das MA in eine Teilzeitstelle wechseln wollen, der AG dies aber nicht zuläßt. Rechtssprechungen oder Urteile im umgekehrten Fall zu finden ist sehr schwierig.
Erstellt am 14.02.2007 um 10:39 Uhr von Kölner
@backenhoernchen
Dein Problem ist aber aber schon ein anderes, Kollege! Also das Urteil vielleicht lesen, aber mehr auch nicht!
Deine BR-Arbeit geht vor...Fertig! Nimm mal § 37 Abs. 2 BetrVG...alles andere ist Wunschdenken.
Erstellt am 14.02.2007 um 10:44 Uhr von backenhoernchen
@ Kölner
da hast Du bedingt Recht. Der AG verweigert mir ja meine BER Arbeit nicht. Er ist nur der Meinung das ich meine 'normale' Arbeit über meinen Arbeitsvertrag ableisten kann. Die Entstehende 'Mehrarbeit' für den BER würde er mir als Mehrarbeit auszahlen.
Aber wie gesagt, ein richtiger Vollzeitvertrag ist hier mein eigentlicher Wunsch.
Erstellt am 14.02.2007 um 12:27 Uhr von Fayence
backenhoernchen,
ist doch schön, noch Wünsche zu haben! :-)) Deinen Wunsch auf Vollzeitbeschäftigung erfüllen muss Dir Dein Arbeitgeber aber NICHT!
Erstellt am 14.02.2007 um 17:02 Uhr von backenhoernchen
Stellt sich doch aber immernoch die Frage, kann der AG dann einfach hingehen und sagen,
alle Stunden die während der BR-Arbeit anfallen, zahle ich Dir einfach aus?
Ich habe ja keine Möglichkeit, meine BR-Arbeit während meiner normalen AZ durchzuführen,
ohne Überstunden anzusammeln.
Ein 'abbummeln' ist ebenfalls nicht möglich da ich meine normale Arbeit ja auch noch schaffen muss (will!).
Erstellt am 14.02.2007 um 17:16 Uhr von sphinx
@Hallo backenhörnchen,
wie Kölner schon mit entsprechendem § anmerkte, geht erforderliche BR- Arbeit jeder anderen Arbeitsleistung vor.
Das heisst : erstmal machst du deine BR-Arbeit in deiner Arbeitszeit!
Falls dann noch Zeit ist oder du Überstunden machen willst und darfst machst du die andere Arbeit.
Falls nicht ist es Sache des AG zu regeln, wer die "normale " Arbeit macht, NICHT deine!
( vielleicht regelt er das, indem er deine Stunden aufstockt???:-) )
Erstellt am 14.02.2007 um 17:47 Uhr von Lotte
Fayence,
Du glaubst nicht, was ich alles eingegeben habe um zu dem Urteil zu kommen, welches Du anscheinend gefunden hast. Manchmal fehlen mir die richtigen Worte.
Am Ende dachte ich, dass ich mich wohl geirrt haben müsse.
Schön, dass ich es jetzt wiederhabe ;-)
Erstellt am 14.02.2007 um 21:39 Uhr von Fayence
Lotte,
ich hätte mich auch schwer gewundert, wenn Du wirklich nach diesem BAG Urteil gesucht hättest! ;-))
P.S.
Das LAG-Urteil war ein Geschenk! ;-P
Erstellt am 14.02.2007 um 21:55 Uhr von Lotte
Fayence,
zum Valentinstag?
Danke *herz* ;-)