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BR-Mitglied in Teilzeit - Chance, einen Vollzeitvertrag zu verlangen?

B
backenhoernchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin stellv. BR-Mitglied. Der AG hat mich vor mehreren Jahren in ein Teilzeitverhältniss 'gedrängt'. Aufgrund neuer Aufgaben, kann ich innerhalb meiner Arbeitszeit, nicht mehr meinen Arbeitsaufgaben und BR-Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen. Habe ich eine Chance, einen Vollzeitvertrag zu verlangen. (Auf mehrmaliges Nachfragen wurde dies vom AG abgelehnt). Einziges Angebot, Stunden ausbezahlen! Ich bevorzuge jedoch wieder meinen 'alten' Vollzeitvertrag und finde in der Rechstsprechung leider nichts.

Falls also jemand eine Info hat, vielen Dank.

4.532016

Community-Antworten (16)

L
Lotte

13.02.2007 um 18:11 Uhr

backenhoernchen, wenn Du regelmäßig in erheblichen Umfang Mehrarbeitsstunden machst, muss der AG nach einer gewissen Zeit, so meine ich mich zu erinnern, Deinem Begehr nach Stundenerhöhung nachkommen.

Suche mal, ob ich das Urteil wiederfinde...

K
Kölner

13.02.2007 um 18:24 Uhr

@Lotte Wat???

R
Rollie

13.02.2007 um 18:28 Uhr

Übersteigt denn die notwendige Betriebsratstätigkeit die Wochenarbeitszeit ?

L
Lotte

13.02.2007 um 19:50 Uhr

Köhler Kölner, ich wußte doch da war was: BAG, Urteil vom 9.7.2003 - 5 AZR 610/01 -

Frage ist natürlich, ob man das nur auf die Entgeltfortzahlung oder auch auf die regelmäßige Arbeitszeit an sich beziehen kann und ob die Voraussetzungen in dem o.g. Fall überhaupt darauf anzuwenden sind.

K
Kölner

13.02.2007 um 20:06 Uhr

@Lotte Was geht denn vor: BR-Arbeit oder "normale Arbeitsleistung"?

L
Lotte

13.02.2007 um 20:15 Uhr

Kölner, stimmt, da hast Du mich doch glatt beim "Falschdenken" erwischt ;-)))

F
Fayence

13.02.2007 um 20:31 Uhr

Lotte,

hast Du wirklich dieses Urteil gesucht und nicht "Ständige Mehrarbeit kann zu Vollzeitvertrag führen"???

P.S. Abgesehen davon, kommen aus meiner Sicht beide Urteile nicht in Frage!

B
backenhoernchen

14.02.2007 um 11:35 Uhr

Hallo,

alleine schon das Schlagwort "Ständige Mehrarbeit kann zu einem Vollzeitvertrag führen" hat mir schon ein wenig weiter geholfen. Habe hierzu ein Urteil gefunden: Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Urteil vom 04. Mai 2006, Az.: 8 Sa 2046/05).

Es ist schon komisch, in den meisten Fällen geht es darum, das MA in eine Teilzeitstelle wechseln wollen, der AG dies aber nicht zuläßt. Rechtssprechungen oder Urteile im umgekehrten Fall zu finden ist sehr schwierig.

K
Kölner

14.02.2007 um 11:39 Uhr

@backenhoernchen Dein Problem ist aber aber schon ein anderes, Kollege! Also das Urteil vielleicht lesen, aber mehr auch nicht! Deine BR-Arbeit geht vor...Fertig! Nimm mal § 37 Abs. 2 BetrVG...alles andere ist Wunschdenken.

B
backenhoernchen

14.02.2007 um 11:44 Uhr

@ Kölner

da hast Du bedingt Recht. Der AG verweigert mir ja meine BER Arbeit nicht. Er ist nur der Meinung das ich meine 'normale' Arbeit über meinen Arbeitsvertrag ableisten kann. Die Entstehende 'Mehrarbeit' für den BER würde er mir als Mehrarbeit auszahlen. Aber wie gesagt, ein richtiger Vollzeitvertrag ist hier mein eigentlicher Wunsch.

F
Fayence

14.02.2007 um 13:27 Uhr

backenhoernchen,

ist doch schön, noch Wünsche zu haben! :-)) Deinen Wunsch auf Vollzeitbeschäftigung erfüllen muss Dir Dein Arbeitgeber aber NICHT!

B
backenhoernchen

14.02.2007 um 18:02 Uhr

Stellt sich doch aber immernoch die Frage, kann der AG dann einfach hingehen und sagen, alle Stunden die während der BR-Arbeit anfallen, zahle ich Dir einfach aus? Ich habe ja keine Möglichkeit, meine BR-Arbeit während meiner normalen AZ durchzuführen, ohne Überstunden anzusammeln. Ein 'abbummeln' ist ebenfalls nicht möglich da ich meine normale Arbeit ja auch noch schaffen muss (will!).

S
sphinx

14.02.2007 um 18:16 Uhr

@Hallo backenhörnchen,

wie Kölner schon mit entsprechendem § anmerkte, geht erforderliche BR- Arbeit jeder anderen Arbeitsleistung vor.

Das heisst : erstmal machst du deine BR-Arbeit in deiner Arbeitszeit!

Falls dann noch Zeit ist oder du Überstunden machen willst und darfst machst du die andere Arbeit. Falls nicht ist es Sache des AG zu regeln, wer die "normale " Arbeit macht, NICHT deine! ( vielleicht regelt er das, indem er deine Stunden aufstockt???:-) )

L
Lotte

14.02.2007 um 18:47 Uhr

Fayence, Du glaubst nicht, was ich alles eingegeben habe um zu dem Urteil zu kommen, welches Du anscheinend gefunden hast. Manchmal fehlen mir die richtigen Worte. Am Ende dachte ich, dass ich mich wohl geirrt haben müsse. Schön, dass ich es jetzt wiederhabe ;-)

F
Fayence

14.02.2007 um 22:39 Uhr

Lotte,

ich hätte mich auch schwer gewundert, wenn Du wirklich nach diesem BAG Urteil gesucht hättest! ;-))

P.S. Das LAG-Urteil war ein Geschenk! ;-P

L
Lotte

14.02.2007 um 22:55 Uhr

Fayence, zum Valentinstag? Danke herz ;-)

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