Mitbestimmungsrecht bei externen Mitarbeitern oder Unterlieferanten
Sehr geehrte Damen und Herrn
ich hätte da eine Frage bezüglich des Mitbestimmungsrechts für Betriebsräte bei Änderungen externer Mitarbeiter oder bei Änderungen von Unterlieferanten. Wie sieht in diesem Zusammenhang die rechtliche Lage aus? Ich bedanke mich im voraus.
Community-Antworten (3)
25.03.2011 um 14:46 Uhr
@chloe Bitte definiere deine Frage etwas genauer. Was meinst du mit externen Mitarbeitern Unterlieferanten? Meinst du Leiharbeitnehmer??? Dann siehe bitte unter: http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/index.html § 14 oder was meinst du???
29.03.2011 um 17:28 Uhr
hallo
also unter externen Mitarbeitern verstehe ich z.B. das Outsourcen von Reinigungskräften oder Leiharbeitern . Des weiteren frage ich mich ob man als betrieb verpflichtet ist, dem betriebsrat mitzuteilen, wenn man Unterlieferanten wechseln möchte etc.
29.03.2011 um 18:14 Uhr
Hi,
was Subunternehmer, Lieferanten oder dergleichen angeht, ist eine reine GF-Entscheidung. Lediglich beim Outsourcing kann der BR dabei sein, wenn dadurch ein Teilbetriebsübergang im Sinne des §613a BGB, bzw. §111 BetrVG entsteht. Dann hat der AG mit dem BR zu beraten.
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