Erstellt am 25.03.2011 um 13:46 Uhr von Forentroll
@chloe
Bitte definiere deine Frage etwas genauer.
Was meinst du mit externen Mitarbeitern
Unterlieferanten?
Meinst du Leiharbeitnehmer???
Dann siehe bitte unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/index.html
§ 14
oder was meinst du???
Erstellt am 29.03.2011 um 15:28 Uhr von chloe
hallo
also unter externen Mitarbeitern verstehe ich z.B. das Outsourcen von Reinigungskräften oder Leiharbeitern .
Des weiteren frage ich mich ob man als betrieb verpflichtet ist, dem betriebsrat mitzuteilen, wenn man Unterlieferanten wechseln möchte etc.
Erstellt am 29.03.2011 um 16:14 Uhr von Ulrik
Hi,
was Subunternehmer, Lieferanten oder dergleichen angeht, ist eine reine GF-Entscheidung.
Lediglich beim Outsourcing kann der BR dabei sein, wenn dadurch ein Teilbetriebsübergang im Sinne des §613a BGB, bzw. §111 BetrVG entsteht.
Dann hat der AG mit dem BR zu beraten.