W.A.F. LogoSeminare

Pausenregelung/Anwesenheitspflicht

R
RoteSocke
Jan 2018 bearbeitet

Ich arbeite als Nachtwache in einem Pflegeheim, Dienstzeit von 20.45- 6.45 Uhr. Die Arbeitszeit beträgt 9,25 Std., da 45 Minuten Pause abgezogen werden. Darf ich während meiner Pause das Haus verlassen, was zur Folge hätte, das keine Pflegefachkraft anwesend ist???...und wer ist dann Verantwortlich wenn etwas passiert? oder kann der Arbeitgeber mir eine Pause gewähren und mich trotzdem zur Anwesenheit verpflichten?...dann wäre das doch Arbeits- bzw. Bereitschaftszeit???

2.72005

Community-Antworten (5)

G
Galaxy

25.03.2011 um 11:48 Uhr

@RoteSocke

bitte folgenden Link kopieren und in deinen Browser einfügen.

http://www.schichtplanfibel.de/

Dort gehst du dann auf den Reiter "pause" und findest alles für dich wichtige.

Gruß Galaxy

D
didius

25.03.2011 um 12:31 Uhr

Grundsätzlich kannst Du während deiner Pause machen was du möchtest. Möchte der Arbeitgeber, dass du z.B. während deiner Pausenzeit für evtl. Notfälle die Pause unterbrichst, kann er dies nur über einer Betriebsvereinbarung mit eurem Betriebsrat regeln. Dann sollte aber auch festgelegt werden, dass die Pausenzeit als Arbeitszeit gewertet und nicht von der Arbeitszeit abgezogen wird. Ebenso muss festgelegt werden, dass die Pause nur unterbrochen werden darf, wenn Gefahr für Leib und Leben der Patienten besteht (z. B. bei Notfällen).

Wenn ich dich richtig verstehe, bist du zwar die einzige Pflegefachkraft, aber es sind noch andere Kräfte da, die das Tagesgeschäft abwickeln können. In diesem Fall wäre aus meiner Sicht eine Betriebsvereinbarung wie oben beschrieben denkbar.

Wenn du alleine auf weiter Flur bist und somit dauernd deine Pause unterbrechen musst, funktioniert eine BV nicht. Dann siehe Galaxy

Gruß didius

M
Mundwerker

25.03.2011 um 12:36 Uhr

"...und wer ist dann Verantwortlich wenn etwas passiert?" Dein Arbeitgeber! Er ist dafür verantwortlich alles so zu organisieren, dass es funktioniert. Gerade bei einer so relativ langen Pause von 45 min solltest du die Möglichkeit haben, das Haus zu verlassen. Niemand darf dir - sofern es sich natürlich um eine unbezahlte Pause handelt - einen Strick daraus drehen. Deine Pause gehört nur dir! Ich kenne Leute, die sich z. B. in ihrer Pause raus ins Auto setzen, um mal in Ruhe Nachrichten zu hören und dabei eine zu rauchen. Oder sich bei dem schönen Wetter auf die Wiese setzen und ein bißchen Sonne tanken.

R
RoteSocke

25.03.2011 um 12:57 Uhr

vielen dank, war schon mal sehr hilfreich... aber nochmal zur Verantwortung: wäre es dann nicht sinnvoll die geschäftsleitung darauf hinzuweisen und mir die verantwortung für die Pausenzeit, durch diese bestätigen bestätigen zu lassen???

M
Mundwerker

25.03.2011 um 14:10 Uhr

Nun, irgendwie müsste ja sowieso geregelt sein, wer wann wielange "in die Pause geht". Ein Hinweis, dass du deine Pause künftig außer Haus verbringen wirst und du daher nicht mehr in Bereitschaft bist, sollte genügen. Wenn dann tatsächlich etwas in dieser Zeit passieren sollte, wird dein Vorgesetzter der Staatsanwalt erklären müssen, wer denn in dieser Zeit die Aufsicht hatte. Hat er für diese Zeit keinen Ersatz organisiert, hat ER ein Problem, nicht du.

Ihre Antwort