Erstellt am 13.01.2006 um 19:57 Uhr von packer
hi fume,
nicht daß ich wüßte oder jemals davon gehört habe... es handelt sich hier um eine informationsveranstaltung und um einen austausch zwischen br und an... wieso fragst du das? kann es sein, daß euer ag eine gewisse stimmung schürt, nicht an den versammlungen teilzunehmen? das ist ihm aber zu recht verboten.
gruß,
packer
gruß,
packer
Erstellt am 13.01.2006 um 22:02 Uhr von otto
Guten Abend Fume,
eine Anwesenheitspflicht bei einer Betriebsversammlung gibt es nicht. Wenn der/die Mitarbeiter/in an der Betriebsversammlung nicht teilnimmt, muss er/sie während dieser Zeit arbeiten.
Gruß otto