Hallo zusammen, wie sieht das mit der Anwesenheitspflicht der BR-Mitglieder genau aus?
Gibt es den Status "unentschuldigt gefehl" (trotz physischer Anwesenheit in der Firma)?
Welche Konsequenzen hat das Fehlen (z.B. bei Beschlüssen)?
Welche Sanktionsmßnahmen stehen dem BR gegenüber dem Fehlenden zur Verfügung?
Das "unentschuldigte Fehlen" wird damit gerechtfertigt, daß ja ein fehlendes (z.B. AN-freundliches) BRM die Arbeit des gesamten BR lahmlegen könne - ist da was dran? Kann sich das fehlende BRM auf den §30 Satz 2 berufen?
Der §29 (2) ist mir da etwas zu schwammig.

Ein schöner Tag sei mit Euch
mimode