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Anwesenheitspflicht bei BR-Sitzung

M
mimode
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wie sieht das mit der Anwesenheitspflicht der BR-Mitglieder genau aus? Gibt es den Status "unentschuldigt gefehl" (trotz physischer Anwesenheit in der Firma)? Welche Konsequenzen hat das Fehlen (z.B. bei Beschlüssen)? Welche Sanktionsmßnahmen stehen dem BR gegenüber dem Fehlenden zur Verfügung? Das "unentschuldigte Fehlen" wird damit gerechtfertigt, daß ja ein fehlendes (z.B. AN-freundliches) BRM die Arbeit des gesamten BR lahmlegen könne - ist da was dran? Kann sich das fehlende BRM auf den §30 Satz 2 berufen? Der §29 (2) ist mir da etwas zu schwammig.

Ein schöner Tag sei mit Euch mimode

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

20.06.2007 um 20:38 Uhr

@mimode "Hallo zusammen, wie sieht das mit der Anwesenheitspflicht der BR-Mitglieder genau aus?" Pflicht ist die Anwesenheit - eine Pflichtverletzung ist dann gegeben, wenn man keinen Grund für eine Abwesenheit hat.

"Gibt es den Status "unentschuldigt gefehl" (trotz physischer Anwesenheit in der Firma)?" Gibt es nicht!

"Welche Konsequenzen hat das Fehlen (z.B. bei Beschlüssen)?" Keine für Beschlüsse. Wohl aber, wenn Du ein Ersatzmitglied bestellen würdest.

"Welche Sanktionsmßnahmen stehen dem BR gegenüber dem Fehlenden zur Verfügung?" Freundliches Grinsen und der Hinweis, sich auf das Gesetz zu besinnen; kräftiges Schütteln bei beharrlicher Verweigerungshaltung; Folter bei fortgesetzter Renitenz; schließlich die Exmatrikulation aus dem BR per Gericht (§ 23 BetrVG).

"Das "unentschuldigte Fehlen" wird damit gerechtfertigt, daß ja ein fehlendes (z.B. AN-freundliches) BRM die Arbeit des gesamten BR lahmlegen könne - ist da was dran?" Nö.

"Kann sich das fehlende BRM auf den §30 Satz 2 berufen?" Nö. Das einzelne BRM schon gar nicht. Aber der AG sollte unterrichtet werden.

"Der §29 (2) ist mir da etwas zu schwammig." Wieso?

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