Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zu dem §13 Abs. 1 Satz 3 des BetrVG

dort steht wortwörtlich

(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat

gilt das auch wenn dies in einer außerordentlichen Sitzung passiert in der von einen 5er Gremium nur 2 ordentliche und 3 EBRM anwesend sind oder is ein solcher Beschluss nichtig?

und was mich auch noch interessiert wird der Rücktritt eines BRM sofort nach Bekanntgabe wirksam?