Erstellt am 25.03.2011 um 07:57 Uhr von Forentroll
@GastBR
Was hälst du hier von:
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg013.html
Da wird eine schöne Aussage - leider ohne Rechtsquelle - zum Thema Rücktritt getätigt.
Erstellt am 25.03.2011 um 08:37 Uhr von Niemand
Erst mal eine Rückfrage: Wer ist zurück getreten? In Betriebsrat als Person oder der Betriebsrat als Gremium?
Wenn ein Betriebsrat als Person zurücktritt kann er das in einer Sitzung oder gegenüber dem BRV tun und der Rücktritt ist sofort wirksam.
Möchte der Betriebsrat als Gremium zurücktreten kann er das mit einem ordnungsgemäßen Beschluss in einer Betriebsratsitzung tun. Das geht auch mit Ersatzmitgliedern, wenn der Beschluss ordnungsgemäß zu einem Tagesordnungspunkt gefasst wurde, und die Tagesordnung den Betriebsratsmitgliedern auch zugegangen ist.
Erstellt am 25.03.2011 um 08:54 Uhr von rkoch
Ergänzend zu Niemand:
Der Rücktrittsbeschluß des BR unter Beteiligung von EBRM KÖNNTE anfechtbar sein, wenn die Situation der Sitzung mit den EBRM willkürlich herbeigeführt wurde!
Grundsätzlich sind alle regulären BRM (auch alle verhinderten BRM) von der Tagesordnung in Kenntnis zu setzen, so das sie ggf. ihre Verhinderung aufheben oder die EBRM in ihrem Sinne instruieren können. Wenn also z.B. der TOP "Rücktritt des Betriebsrates" auf der Tagesordnung steht könnten die verhinderten BRM also mitteilen, das sie an dieser Sitzung selbst teilnehmen, schließlich geht es mit der Weiterexistenz des BR auch um ihr Amt. Wird das umgangen, sprich dieser TOP absichtlich in einer Sitzung beraten wird an der jene BRM welche potentiell dagegen wären nicht teilnehmen (weil sie verhindert sind und auch nicht kommen weil sie gar nichts davon wissen) und stattdessen EBRM eingeladen werden die potentiell für einen Rücktritt sind, so ist das rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam.
Wissen die BRM dagegen von dem TOP und sehen trotzdem keinen Grund an der Sitzung teilzunehmen so ist der Beschluß wahrscheinlich bindend.
Erstellt am 25.03.2011 um 13:28 Uhr von GastBR
Hallo erst einmal vielen Dank für die Antworten,
es geht aber um eine außerordentliche Sitzung in der die BRM nur kurzfritig geladen werden können da der BRV im BR ein sehr größer Störfaktor ist und das Gremium auch der Ansicht ist das wenn wir ihn abwählen dieser Störfaktor weiterhin existiert und der zweite Anlass ist ebend das wir wirklich gerade so an der Grenze der BRM/EBRM sind.
Desweiteren hat unser BRV uns ziemlich unglaubwürdig gegenüber der Belegschaft gestaltet bzw. die Belegschaft sieht uns als "notwendiges überl" aus diesem Grunde wollen wir einen "Neuanfang" beschließen! ein BRM was langzeitverhindert ist hat nun heute ihren Rücktritt schriftlich bekanntgegeben und der BRV ist heute noch Krank und somit wollte ich als Stellv. BRV zu diesem TOP heute außerordentlich laden per Mail und da der BRV nicht da ist würde er zwar diese Mail bekommen nun aber nicht lesen können, bemerke aber durch den Rücktritt wären wir heute 3 Ordentliche BRM und 2 EBRM bei einen 5er Gremium, da sollte es eigentlich keine Probleme geben oder sehe ich da etwas falsch?
Erstellt am 25.03.2011 um 13:40 Uhr von rkoch
Warum so kompliziert? Wenn ihr eh' "gerade so an der Grenze der BRM/EBRM" seid reicht es auch einfach wenn genau so viele BRM zurücktreten das auch nach Nachrücken aller BRM nicht mehr genug BRM übrig sind um die Soll-Zahl vollzumachen. Auch das löst Neuwahlen aus, und das unanfechtbar.....
Erstellt am 25.03.2011 um 13:44 Uhr von GastBR
ist richtig, doch die EBRM sind leicht zu beinflussen ein Rücktritt wäre von 2 weiteren BRM´s notwendig und damit wäre der BRV noch bis zur Neuwahl im Amt das wollen wir nicht riskieren, da der ziemlich Dicke mit der GL ist könnten da einige Sachen noch durchkommen...
Erstellt am 25.03.2011 um 14:54 Uhr von Niemand
Versteh ich nicht.
wenn ihr die Mehrheit habt, müsst ihr nichts hintenrum machen. So etwas find ich ehrlich gesagt einfach zum kotzen. Lasst zwei Punkte auf die Tagesordnung zur nächsten Sitzung setzen,
1. Neuwahl des BRV
2. Auflösung des BR und Benennung des Wahlvorstands.
dann wird darüber ganz offen mit Anwesenheit des jetzigen BRV beraten und abgestimmt.
Erstellt am 25.03.2011 um 15:06 Uhr von GastBR
diese Punkte wird der BRV aber nicht mit auf die Liste nehmen...
meine Frage ist einfach kann ich kurzfristig zu einer außerordentlichen Sitzung laden (steht in unserere Geschäftsordnung) und mit den 3 ordentlichen BRM den Rücktritt beschließen der der BRV gerade krank ist?
Erstellt am 25.03.2011 um 15:29 Uhr von DonJohnson
Wie hier schon gesagt wurde, wäre das eine herbeigeführte Situation - in wie weit die angefochten werden würde, steht nicht zur Sache... sie ist anfechtbar!
Ich würde da Niemand folgen. Vielleicht aber nur einen Punkt auf der Sitzung:
Neuwahl des BRV...
Wann er das mit aufnehmen muß, steht im BetrVG. Macht er es nciht, ist es ne grobe Pflichtverletzung des BRV. Auch wenn die zeitlichen Belange dessen etwas höher ausfallen können, sollte man ihm oder ihr das klar vor Augen halten...
Weiterhin, der die BRV ist kein Alleinunterhalter, alleine geht gar nischt es ist also möglich im die "Lust" zu nehmen auf seinem Stuhl zu sitzen.
Erst recht, wenn ich da so die Betriebsversammlungen sehe, wo der BRV ja nicht alleine auftreten muß...
Und weiter - wie schon gesagt wurde, ist Urlaub und Krankheit nicht zwangsläufig ein Verhinderungsgrund. Sollte also falsch geladen werden sind die Beschlüsse wie schon erläutert anfechtbar...
Erstellt am 25.03.2011 um 16:02 Uhr von Niemand
§ 29 Einberufung der Sitzungen
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Erstellt am 25.03.2011 um 16:21 Uhr von DonJohnson
Niemand, warum nimmst du ihm nun die Arbeit ab???
Erstellt am 25.03.2011 um 16:43 Uhr von GastBR
ich habe jetzt außerordentlich zu nächste Woche alle ordentlichen BRM geladen, da 3 BRM´s dafür sind allerdings ist nächste Woche der BRV wieder da und wenn der da ist darf doch eigentlich nur er die Beschlussfassung durchführen und wir nur abstimmen oder?
Erstellt am 25.03.2011 um 16:47 Uhr von DonJohnson
Der BRV leitet dann die Sitzung - wie er den Beschlusstext formuliert, obliegt ihm...
... wobei wenn da steht Neuwahl des BRV, da wird er wohl schlecht was machen können ;-)
Erstellt am 25.03.2011 um 16:48 Uhr von Niemand
Jedes Betriebsratmitglied kann auf einer Sitzung zu einem Tagesordungspunkt einen Antrag stellen über den beschlossen werden muss. Wie ihr einen Tagesordnungspunt auf die Tagesordnung bekommt wisst ihr ja jetzt schon.
Erstellt am 25.03.2011 um 17:18 Uhr von GastBR
ja aber wenn der BRV sich einfach weigert einen Beschluss zu fassen, wir können ja schlecht sagen "du musst"
oder sich weigert das Protokoll z.B. zu unterschreiben
Erstellt am 25.03.2011 um 19:43 Uhr von nicoline
rkoch,
*oder die EBRM in ihrem Sinne instruieren können.*
Ich muss das jetzt aber nicht so verstehen, dass das EBRM so abzustimmen hat, wie es von dem BRM instruiert wird, oder????
Erstellt am 25.03.2011 um 20:21 Uhr von DonJohnson
wenn ein top heißt: Neuwahl des BRV
dann ist dass so...
Wenn ein TOP heißt:
Beschluß Rücktritt des Gremiums
dann ist das so
Erstellt am 28.03.2011 um 08:25 Uhr von rkoch
@nicoline (Falls Du noch mitliest)
> Ich muss das jetzt aber nicht so verstehen, dass das EBRM so abzustimmen hat, wie es von dem BRM instruiert wird, oder????
Nein, natürlich nicht. Die Rechtsprechung sieht es aber so, das das EBRM ja das BRM "vertritt" und demzufolge das BRM zumindest die Chance haben soll das sein "Vertreter" weiß, welche Meinung das BRM zu einer Sache hat. Am Ende zählt aber selbstverständlich die Meinung des (E)BRM.... Es liegt ja zumindest in vielen Fällen in der Hand des BRM ob es verhindert ist. Wenn es feststellt, das "sein" EBRM grundsätzlich entgegen seinem Willen entscheidet hat das BRM nach ordentlicher Mitteilung der TO noch die Chance seine Verhinderung aufzuheben.
Ob das was unsere Rechtsverdreher in die Sache hineininterpretieren bei den hier im Forum eher üblichen BR-Größen (im Gegensatz zum 21 BRM+++ BR) tatsächlich Relevanz hat steht auf einem anderen Blatt....
Erstellt am 28.03.2011 um 09:20 Uhr von nicoline
@rkoch
ja,ich lese noch mit ;-))
*Nein, natürlich nicht.*
Na, hätte mich jetzt auch echt gewundert, wenn ein "Rechtsverdreher" dieses niedergeschrieben hätte.
Schönen Tag!
Erstellt am 28.03.2011 um 09:55 Uhr von rkoch
Niedergeschrieben wurde es schon - in einem Urteil des BAG, das ich auf die schnelle aber nicht finde. Ich hab mir das nur gemerkt weil mir diese Geschichte selbst seltsam vorkam. Das Urteil selbst habe ich aufgrund eines Threads hier im Forum gefunden.. Insofern wird man es wohl finden wenn man die Threads der letzten Monate mal durchsucht. Aber dazu hab ich jetzt auch keine Lust ;-)