Erstellt am 24.03.2011 um 15:44 Uhr von wölfchen
. . . auch wenn ein BR kein Geheimrat ist - die Tagesordnung ist ein internes Papier und sollte auch so behandelt werden. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel - es kommt darauf an, aus welchem Grund der Aushang erfolgte. Fällt mir gerade kein passendes Beispiel ein und die, die mir eingefallen sind, hinken auf allen drei Beinen ;-)
Sollte der Hintergrund jedoch in Listenstreitigkeiten liegen - dann würde ich mal wieder daran erinnern, wer Euch gewählt hat und zu welchem Zweck . . .