Zustimmung zur Einstellung neuer AN?
Hallo,
wir haben als BR die schriftliche Info der GF erhalten zwei Neueinstellungen zuzustimmen. Mitgeliefert wurden die Bewerbungsunterlagen der beiden einzustellenden AN. Im Vorfeld gab es keine Hinweise auf die geplante Neueinstellung, es wurde aber beiläufig mal erwähnt in Zukunft mit Vertriebsmitarbeitern zu arbeiten. Wir wissen nicht, ob es eine Ausschreibung gegeben hat oder wie man sonst zu den beiden, uns nunmehr bekannten Bewerbungen, gekommen ist.
Wie sollte man sich hier Verhalten, ist es notwendig oder sinnvoll das Thema Stellenausschreibung anzusprechen. Zumindest innerbetrieblich besteht bei den bestehenden AN ohne Zweifel kein Interesse und auch nicht die notwendige Qualifizierung für die Tätigkeit. Das Tätigkeitsfeld und damit auch der Wohnsitz ist definitiv nicht annähernd im fahrbaren Umfeld, da eine ganz andere „Ecke“ von Deutschland das Zielgebiet ist, sicherlich also auch nicht ganz einfach passende AN zu finden.
Gruß Tiger
Community-Antworten (4)
24.03.2011 um 12:21 Uhr
ich dachte erst dir geht es um die innerbetriebliche Ausschreibung.... aber das ist wohl nicht dein Thema....
Extern brauch ein AG nicht ausschreiben. Wenn er will nimmt er die Leute die nicht schnell genug bei 3 auf dem Baum sind. Der Gesetzgeber wollte ja erreichen, dass die internen Mitarbeiter die internen Entwicklungsmöglichkeiten kennen und so Chancen zur Bewerbung erhalten. Aber extern ist da kein Schutzbedürfnis.
Trotzdem würde ich als BR fragen, ob es mehr Bewerbungen gegeben hat und ob der AG beim Arbeitsamt die Stelle angezeigt hat... Daraus könnten sich Handlungsoptionen für den BR ergeben
24.03.2011 um 15:32 Uhr
Hallo Paula,
besten Dank für die Antwort!
Ja,... es ist tatsächlich so, dass intern keine Interesse besteht... Nachfragen können wir aber trotzdem, dass ist richtig. Welche Handlungsoptionen wären denn gegeben, wenn die Stelle nicht beim Arbeitsamt ausgeschrieben wäre, was wir vermuten, da beide aus bestehenden Arbeitsverhältnissen kommen.
Gruß Tiger
24.03.2011 um 15:49 Uhr
schau mal in § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX
interessant finde ich auch dieses Urteil dazu
25.03.2011 um 11:21 Uhr
Hallo Paula,
besten Dank, wir haben uns inzwischen entsprechend positioniert und auf die fehlende Ausschreibung hingewiesen.
Gruß Tiger
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