Hallo
ich bin der meinung das es gegen das ArbZG verstößt wenn ein MA wie folgt eingeteilt wird
im Sicherheitsdienst

von 16:00 bis 23:00 Dienst von 23:00 bis 04:00 zu Hause bereitschaft ab 04:00 bis 07:00 wieder zum Dienst und das an 16 Tagen im Monat..

lieg ich da richtig?? oder falsch??