Hallo,
wie der Name schon sagt besteht die Frage der momentanen Rechtssprechung zu dem Thema ist die Teilnahme an der BV , Arbeitszeit im Sinne vom Arbeitszeitschutzgesetz (max 10 Std. /Tag)
In dem Fall geht es um ein CC bei dem Spätschichten eingeteilt sind und nach der BV geleistet werden sollen.
Hier käme oder kommt es zu weit mehr als 10 Std, weil die Sitzungen in Teilbetriebs Vers. gemacht werden .

Danke für Antwort