Moin Moin Kollegen,
ich hab da mal ein kleines Problem.
Wir hatten eine BR Sitzung und ich hatte Nachtschicht. Mit einer Ankündigungsfrist von 7 Tagen habe bekannt gegeben das ich den Vorbereitenden Schlaf inanspruch nehme. BR Sitzung wäre Donnerstag gewesen. Am Mittwoch morgen teilte man mir mit "Das geht nicht , ich müsse Arbeiten kommen". Ich verneinte das und blieb der Arbeit fern um ausgeruht zur Sitzung zuerscheinen. Folge : Abmahnung. Ich habe dagegen jetzt über den DGB Rechtsschutz klage auf Rücknahme eingereicht.
Nun mein Problem: Nächste woche stellt sich für mich das gleiche Problem.
Ich habe Nachtschicht und BR Sitzung.Unsere Sitzung beginnt um 9:00 Uhr und endet in der Regel gege 14:00-14:30 Uhr. Meine Arbeitszeit ist von 22:00 Uhr bis 6:30 Morgens.
Also kann ich nicht wenn um 6.30 Feierabend um 9:00 Uhr zur Sitzung gehen.ArbeitszeitSchutzgesetz.
Wie sollte ich mich am besten Verhalten.