Arbeitszeitüberschreitung
Hallo, mein Betrieb besteht aus zwei Firmen, wovon eine geschlossen wird und zum Teil zu uns verlagert wird. Im Zuge dessen verhandelt unser GBR (dem ich angehöre) über einen Interessenausgleich und Sozialplan. Ein weiterer Termin ist nächste Woche Dienstag um 7 Uhr in dem anderen Werk. Geplant ist der Termin bis 12.30 Uhr. Im Anschluss fahre ich zu meinem Werk und beginne dort ganz normal meine Spätschicht bis 21.30 Uhr. Mit Fahrtzeiten und Betriebsratsarbeit komme ich deutlich über 14 Stunden Arbeitszeit. Ich weiß, dass normalerweise 10 Stunden laut Arbeitszeitschutzgesetz nicht überschritten werden dürfen, und das Betriebsratsarbeit keine Arbeitszeit gemäß Arbeitszeitschutzgesetz darstellt. Meine Personalchefin, die ich diesbezüglich angesprochen hatte, vertrat die Meinung, das ich die Überstunden zwar gutgeschrieben bekomme, aber die Zeiten so durchziehen muss. Nun meine Frage: Ist das grundsätzlich so richtig und falls ja, kann ich mich auf irgendetwas berufen, um eher Feierabend machen zu können? Danke im Voraus für alle Antworten!
Community-Antworten (3)
19.09.2015 um 16:30 Uhr
Lese doch mal im § 37 BetrVG nach. Die Zeit, die Du BR-Arbeit machst muss erst einmal in Freizeit abgegolten werden - Bezahlung erst dann, wenn es nicht anders geht.
So gesehen würde ich der Personalchefin sagen, dass Du für die Verhandlungszeit gleich in der nächsten Schicht Deine Auszeit nimmst. (Oder Du wechselst gleich die Schicht)
Die Frage die mich eher bewegt . warum der GBR? Haben die BRs einen Beschluss gefasst, die Angelegenheit in den GBR zu delegieren?
19.09.2015 um 16:37 Uhr
Hallo gironimo, erst einmal zu deiner Frage: Ja, die örtlichen BRs haben den GBR per Beschluss zu den Verhandlungen beauftragt. Also, die geleisteten Überstunden werden 1:1 in Freizeitstunden gewandelt. Schichtwechsel ist nicht möglich. Aber so richtig ist meine Frage nicht beantwortet worden. Die Frage war: Kann ich mich auf irgendwelche Gesetzsestexte, Urteile, ähnliches beziehen und nach 10 Stunden Schluss machen, oder Augen zu und durch?
19.09.2015 um 18:17 Uhr
Arbeit nach der BR-Zeit dürfte entsprechend zu werten sein.
Gibt noch mehr dazu - bin aber im Moment unterwegs , kann also nicht nachsehen. (auch wenn ich google als Recherche unpassend finde: Ruhezeit nach Betriebsratssitzung)
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