ungerechte Lohnauszahlung - was kann BR tun ?
Hallo in die runde,
in unserer Firma wurde diese Woche verspätet der Juni-Lohn ausbezahlt. Doch das Dumme ist, das Geld hat nicht für alle gereicht. Es wurde von der GL so gehandhabt, daß die "Wenigerverdienenden" ( Bezeichnung der GL) ( mehrheitlich ledige ohne Kinder) Ihr volles Geld überwiesen bekamen und die "Mehrverdienenden" (mehrheitlich verheiratete mit Kindern, mich eingeschlossen) bis zum nächsten Geldeingang vertröstet wurden. Es macht den Anschein, daß hier nach Steuerklasse und somit Nettoverdienst geurteilt wurde, da in der Regel alle so ziemlich den gleichen Stundenlohn sowie monatliche Sollarbeitszeit haben. Was können wir als BR hier tun? Zumal es einige "härtefälle" unter den "Mehrverdienern" gibt, die am Liquiditätslimit stehen.
Community-Antworten (11)
12.07.2006 um 19:13 Uhr
Möglicher Konkurs? Konkursverschleppung?
Na, da würden mir sämtliche Warnlampen angehen!
12.07.2006 um 19:29 Uhr
konkret für die einzelnen kann der BR wenig tun. hier handelt es sich um eine individualrechtliche angelegenheit.
habt ihr möglichkeiten auskünfte über die wirtschaftliche situation eures AG zu erhalten?
12.07.2006 um 19:34 Uhr
nein ein konkurs steht nicht an. wir sind eine relativ junge firma(4Jahre), das geld kommt immer ein paar tage später, dies hängt aber mit dem unregelmäßigen geldeingang aus dem ausland (zahlungsmoral im mittleren osten (z.B.Dubai)) zusammen. der letzte geldeingang fiel wohl etwas geringer aus, als angekündigt. sollte aber der AG hier nicht gerechter das geld an alle Mitarbeiter verteilen, z.B. jeder erstmal einen bestimmten gleichen Teilbetrag und den jeweiligen Rest später? Wir denken hier an soziale gesichtspunkte und gleichberechtigung.
12.07.2006 um 19:42 Uhr
mit sozial gerechter habt ihr sicher recht aber die handlungsmöglichkeiten für den BR sind begrenzt.
Vielleicht hilft es ja einmal den AG direkt anzusprechen und die Probleme der Kollegen im Detail darzustellen.
12.07.2006 um 19:46 Uhr
Allerdings ist der AG auch nicht für die Liquidität der AN verantwortlich.
12.07.2006 um 19:47 Uhr
@Rollie ...aber für die Einhaltung des BGB!
12.07.2006 um 20:10 Uhr
@Kölner,
Jou, dat is schon klar.
War auch mehr darauf bezogen, das es für den AG auch nicht mehr Sinn gemacht hätte, alle AN zu fragen, wessen Kontostand am meißten in den Miesen ist, bei der Ermessung, wessen Gehalt bezahlt wird. Das geld hätten vermutlich die meißten AN dringend benötigt.
12.07.2006 um 20:58 Uhr
@Rollie Du weisst schon, dass ich mich auf § 611 Abs. 1 BGB bezog. Demnach gibt es einen Anspruch des AN. Aber was interessiert denn den AN auch die magelhafte Dubaier Zahlungsmoral...
12.07.2006 um 21:29 Uhr
@Kölner,
ich wollte in keinster Weise die gesetzlichen Ansprüche des AN in Frage stellen :-) . Wenn Dubai zahlt, kommt der AG ja dem vermutlich auch nach. Der 611-er konkretisiert allerdings nicht direkt den Zeitpunkt der Auszahlung, denn ich nehme an, der AG stellt die Auszahlung ja noch nicht in Frage.
Allerdings hätte der AG die Mitarbeiter ggf. im Vorfeld informieren können.
Ich teile allerdings Deine Meinung, das ich mir als betroffener Mitarbeiter schon etwas Sorgen darüber machen würde, wenn die Liquidität des AG's so knapp und der Zahlungsmoral seiner Kunden abhängig ist.
12.07.2006 um 21:41 Uhr
@Rollie Na dann behelfen wir uns in der Folge vom § 611 BGB mit dem § 614 BGB.
@Laminator Wer allerdings seine Rechte nicht einfordert, wird sie nicht erhalten! Hilfsweise könnte § 273 BGB helfen.
13.07.2006 um 00:27 Uhr
Dir fällt doch immer noch einer ein :-)))
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