Erstellt am 12.07.2006 um 17:13 Uhr von Kölner
Möglicher Konkurs?
Konkursverschleppung?
Na, da würden mir sämtliche Warnlampen angehen!
Erstellt am 12.07.2006 um 17:29 Uhr von paula
konkret für die einzelnen kann der BR wenig tun. hier handelt es sich um eine individualrechtliche angelegenheit.
habt ihr möglichkeiten auskünfte über die wirtschaftliche situation eures AG zu erhalten?
Erstellt am 12.07.2006 um 17:34 Uhr von Laminator
nein ein konkurs steht nicht an. wir sind eine relativ junge firma(4Jahre), das geld kommt immer ein paar tage später, dies hängt aber mit dem unregelmäßigen geldeingang aus dem ausland (zahlungsmoral im mittleren osten (z.B.Dubai)) zusammen. der letzte geldeingang fiel wohl etwas geringer aus, als angekündigt. sollte aber der AG hier nicht gerechter das geld an alle Mitarbeiter verteilen, z.B. jeder erstmal einen bestimmten gleichen Teilbetrag und den jeweiligen Rest später? Wir denken hier an soziale gesichtspunkte und gleichberechtigung.
Erstellt am 12.07.2006 um 17:42 Uhr von paula
mit sozial gerechter habt ihr sicher recht aber die handlungsmöglichkeiten für den BR sind begrenzt.
Vielleicht hilft es ja einmal den AG direkt anzusprechen und die Probleme der Kollegen im Detail darzustellen.
Erstellt am 12.07.2006 um 17:46 Uhr von Rollie
Allerdings ist der AG auch nicht für die Liquidität der AN verantwortlich.
Erstellt am 12.07.2006 um 17:47 Uhr von Kölner
@Rollie
...aber für die Einhaltung des BGB!
Erstellt am 12.07.2006 um 18:10 Uhr von Rollie
@Kölner,
Jou, dat is schon klar.
War auch mehr darauf bezogen, das es für den AG auch nicht mehr Sinn gemacht hätte, alle AN zu fragen, wessen Kontostand am meißten in den Miesen ist, bei der Ermessung, wessen Gehalt bezahlt wird. Das geld hätten vermutlich die meißten AN dringend benötigt.
Erstellt am 12.07.2006 um 18:58 Uhr von Kölner
@Rollie
Du weisst schon, dass ich mich auf § 611 Abs. 1 BGB bezog. Demnach gibt es einen Anspruch des AN.
Aber was interessiert denn den AN auch die magelhafte Dubaier Zahlungsmoral...
Erstellt am 12.07.2006 um 19:29 Uhr von Rollie
@Kölner,
ich wollte in keinster Weise die gesetzlichen Ansprüche des AN in Frage stellen :-) . Wenn Dubai zahlt, kommt der AG ja dem vermutlich auch nach. Der 611-er konkretisiert allerdings nicht direkt den Zeitpunkt der Auszahlung, denn ich nehme an, der AG stellt die Auszahlung ja noch nicht in Frage.
Allerdings hätte der AG die Mitarbeiter ggf. im Vorfeld informieren können.
Ich teile allerdings Deine Meinung, das ich mir als betroffener Mitarbeiter schon etwas Sorgen darüber machen würde, wenn die Liquidität des AG's so knapp und der Zahlungsmoral seiner Kunden abhängig ist.
Erstellt am 12.07.2006 um 19:41 Uhr von Kölner
@Rollie
Na dann behelfen wir uns in der Folge vom § 611 BGB mit dem § 614 BGB.
@Laminator
Wer allerdings seine Rechte nicht einfordert, wird sie nicht erhalten! Hilfsweise könnte § 273 BGB helfen.
Erstellt am 12.07.2006 um 22:27 Uhr von Rollie
Dir fällt doch immer noch einer ein :-)))